Erklärung zu den EN-Normen für Notausgangs- (EN 179) und Panikverschlüsse (EN 1125)
Unterscheidung nach Gebäudenutzung
Bei der Wahl der richtigen Paniktür-Kombination ist die Art der Raum- und Gebäudenutzung entscheidend.
Die Europäischen Normen EN 1125 und EN 179 definieren die Ausstattung von Paniktüren und Notausgängen.
Notausgangsverschlüsse nach EN 179 unterliegen in dm Regel keinem öffentlichem Publikumsverkehr.
Es wird hier vorausgesetzt, dass die Nutzer des Gebäudes mit den Fluchtwegen vert raut sind- konventionelle Panikschlosstechnik mit Drücker oder Stoßplatte sind hlier ausreichend. Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange nach EN 1125 hingegen müssen bei öffentlich frequentierten Gebäuden zum Einsatz kommen. Durch unsere Panik-Systeme nach EN 1125 wird sichergestellt, dass auch Personen, die in Panik verfallen sind und nicht mit den Funktionen der Fluchttüren vertraut sind, stets sicher aus dem Gebäude gelangen.