B+M AT Produktkatalog 2023/2024

KATALOG 2023/2024

IMPRESSUM Herausgeber: BAUSTOFF + METALL GmbH · Wien Hersteller: Gutenberg Druck – Kooperationspartner der Print Alliance HAV Produktions GmbH, 2540 Bad Vöslau Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Veröffentlichung darf ohne schriftliche Zustimmung des Herausgebers in jeglicher Art reproduziert, gesendet, übertragen oder digital gespeichert werden. Texte, Tabellen und Abbildungen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit des Inhalts wird gleichwohl nicht übernommen. Für Irrtümer, Druckfehler oder fehlerhafte Angaben und deren Folgen wird keine Gewährleistung übernommen und eine Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Maßgebend für technische Angaben, Normen, Maße und Preise ist die jeweilige mit dem neuesten Ausgabedatum vorliegende Veröffentlichung der Hersteller, für deren Richtigkeit wir keine Gewährleistung oder Haftung übernehmen. Weiterhin gelten für technische Angaben und Normen Richtlinien, Merkblätter, Verordnungen etc. mit dem neuesten Ausgabedatum der jeweiligen herausgebenden Institution. Grafik: Artverwandt.at / Philipp Stadler Coverfoto: Alexander Schleissing Photography Druck: auf umweltfreudlich hergestellten Papier in Österreich 15. Auflage: 6.000 / Jänner 2023

Die 15. Auflage des B+M-Kataloges, Ausgabe Österreich, liegt vor Ihnen. Völlig neu überarbeitet, auf dem letzten Stand der Trockenbau-Technik. Übersichtlich. Umfassend. Dieses beliebte Nachschlagewerk ist aus der Trockenbau-Szene nicht mehr wegzudenken. Trotz Internet. Dieses handliche Druckwerk als PaperbackAusgabe dient Einkäufern, Bauleitern, Kalkulanten, Architekten sowie aus- schreibenden Stellen gleichermaßen. Service und Dienstleistung am Trockenbau-Sektor sowie das Anbieten eigener B+M Wand- u. Deckensysteme, im System geprüft nach den neuesten EN-Normen (halboffene Systeme). Europaweit gültig! Zusätzlich auch mit deutschem AbP! Das unterscheidet uns von anderen Anbietern! Unsere Service-Palette: • Trockenbau-Lagerhaltung komplett im System, bis ins letzte Detail • Termingerechte Zustellung und Kranlogistik bis 40 m Reichweite • Architektenberatung und Engineeringleistungen (z.B. unterstützende Haustechnik-Planung) • Kundenschulungen • Produktinfos mittels Katalog/Internet • Zargenkalkulator im Internet • Laufender Informationsdienst (B+M News Österreich) Hohe eigene Industriekompetenz: • MCI-Metalldecken (auch als Klima-, Brandschutz-, Reinraum-, Streckmetalldecke lieferbar) • METEX Stahlzargen • AZ Aluminiumzargen • Angermann Express Stahlzargen • IntraProfil C/U-Profile • ALC – Lichtraster • DKT – Dämmstoffkonfektion • GP Cool Speed Kühldecken • KMT Zirl - Revisionsklappen und Gipskartonformteile Alles aus einer Hand. Alles im System. Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Baustoff + Metall-Gruppe wächst kräftig. National und international. Das ist auch unser Anspruch für die Zukunft. Wir bewegten im Jahr 2022 ein europaweites Umsatzvolumen von von über 1 Milliarde Euro und beschäftigen ca. 2.400 Mitarbeiter:innen. Der Vorteil für Sie: Ganz gleich, wo Sie in diesen von uns betreuten Ländern Produkte aus unserem Programm benötigen: Ihr B+M-Betreuer organisiert für Sie alles innerhalb unseres Netzwerks. Schnell. Punktgenau. Termingerecht. Wir haben alle das gleiche Ziel: nämlich Spitzenleistungen für Sie zu erbringen. Lassen Sie uns „Gemeinsam im System“ erfolgreich sein! Viel Erfolg bei der Arbeit mit unserem Katalog 2023/2024 wünscht Ihnen Ihr Robert Heckl und Christian Sperr Robert Heckl & Christian Sperr Geschäftsführer B+M International Werter Geschäftsfreund!

Trockenbaufachhandel ohne Grenzen! B+M Standorte Europa B+M Standorte Europa

Österreich Wien – Inzersdorf (Zentrale) Baustoff + Metall GmbH A-1230 Wien-Inzersdorf, Gorskistraße 5-7 Tel.: +43/1/616 36 31 wien23@baustoff-metall.com Wien – Kagran Baustoff + Metall GmbH A-1220 Wien-Kagran, Lichtblaustraße 9 Tel.: +43/1/250 66 wien22@baustoff-metall.com St. Pölten Baustoff + Metall GmbH A-3105 St.Pölten-Unterradlberg Tiroler Straße 5 Tel.: +43/2742/34 68 70 stp@baustoff-metall.com Linz Baustoff + Metall GmbH A-4020 Linz, Industriezeile 33f Tel.: +43/732/78 32 44 linz@baustoff-metall.com Salzburg Baustoff + Metall GmbH A-5020 Salzburg, Metzgerstraße 50 Tel.: +43/662/43 25 82 salzburg@baustoff-metall.com Salzburg 2 (Angermann) Baustoff + Metall GmbH A-5020 Salzburg, Poschingerstraße 12 Tel.: +43/662/87 40 83 angermann@baustoff-metall.com Innsbruck Baustoff + Metall GmbH A-6020 Innsbruck Haller Straße 133a Tel.: +43/512/20 02 66 innsbruck@baustoff-metall.com Lauterach Baustoff + Metall GmbH A-6923 Lauterach, Ringstraße 7 Tel.: +43/5574/823 30 lauterach@baustoff-metall.com Graz Baustoff + Metall GmbH A-8054 Graz, Gradnerstraße 168 Tel.: +43/316/28 72 00 graz@baustoff-metall.com Klagenfurt Baustoff + Metall GmbH A-9020 Klagenfurt, Triplatstraße 11 Tel.: +43/463/291 80 klagenfurt@baustoff-metall.com Dornbirn Baustoff + Metall GmbH A-6850 Dornbirn, Wallenmahd 27 Tel.: +43/5572/23 520 dornbirn@baustoff-metall.com Zirl Baustoff + Metall GmbH, Fil. KMT - Zirl 6170 Zirl, Salzstraße 18 Tel.: +43/664/432 97 12 zirl@baustoff-metall.com Neutal Baustoff + Metall GmbH A-7343 Neutal, Werner von Siemens-Straße 2 Tel.: +43/2618/271 71 13 neutal@baustoff-metall.com Technische Isolierung Wien – Kagran (Zentrale) Baustoff + Metall GmbH A-1220 Wien-Kagran, Lichtblaustraße 9 Tel.: +43/1/250 66 wien22@bm-isol.com Salzburg Baustoff + Metall GmbH A-5020 Salzburg, Metzgerstraße 50 Tel.: +43/662/43 25 82 salzburg@baustoff-metall.com B+M NewTec GmbH Wien – Kagran (Zentrale) B+M NewTec GmbH A-1220 Wien, Hosnedlgasse 6 Tel.: +43/1/256 12 76 wien22@bm-newtec.com Wien – Altmannsdorf B+M NewTec GmbH A-1230 Wien, Altmannsdorfer Straße 331 Tel.: +43/1/662 08 68 wien23@bm-newtec.com Graz B+M NewTec GmbH A-8041 Graz, Neufeldweg 164 Tel.: +43/316/42 39 59 graz@bm-newtec.com Innsbruck B+M NewTec GmbH A-6020 Innsbruck, Etrichgasse 11 Tel.: +43/512/34 49 00 innsbruck@bm-newtec.com Leopoldsdorf B+M NewTec GmbH 2333 Leopoldsdorf, Dieselgasse 7 Tel.: +43/2235/440 26 leopoldsdorf@bm-newtec.com NewTec Weidlinger GmbH Leopoldsdorf (Weidinger Klimatechnik) NewTec Weidinger Klimatechnik GmbH 2333 Leopoldsdorf, Dieselgasse 7 Tel.: +43/2235/440 26 klimatechnik@newtec-weidinger.com www.baustoff-metall.at B+M Adressen

DEUTSCHLAND Trockenbau . Dämmstoffe Berlin B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-13053 Berlin Marzahner Straße 17b Tel.: +49/30/98 19 09 0 berlin@baustoff-metall.com Bremen B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-28816 Bremen-Stuhr Henleinstraße 9 Tel.: +49/421/25 84 08 0 bremen@baustoff-metall.com Chemnitz B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-09117 Chemnitz Mauersbergerstraße 10 Tel.: +49/371/23 61 14 80 chemnitz@baustoff-metall.com Erfurt B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-99098 Erfurt Bei den Froschäckern 8 Tel.: +49/0361/21 92 70 0 erfurt@baustoff-metall.com Ettlingen B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-76275 Ettlingen bei Karlsruhe Grashofstraße 14 Tel.: +49/7243/76 63 0 ettlingen@baustoff-metall.com Flechtingen B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-39345 Flechtingen, Calvörder Straße 19 Tel.: +49/35842/29 388-0 flechtingen@baustoff-metall.com Freiburg B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-79108 Freiburg, Zinkmattenstraße 5 Tel.: +49/761/59 18 79 0 freiburg@baustoff-metall.com Gelsenkirchen B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-45881 Gelsenkirchen, Am Stadthafen 20 Tel.: +49/209/60 48 0 gelsenkirchen@baustoff-metall.com Gersthofen B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-86368 Gersthofen bei Augsburg Ziegeleistraße 12 Tel.: +49/821/46 044 0 augsburg@baustoff-metall.com Güstrow B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-18273 Güstrow Neukruger Straße 62 Tel.: +49/3843/85 66 95 0 Hamburg B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-22525 Hamburg Winsbergring 30 Tel.: +49/40/54 72 60 0 hamburg@baustoff-metall.com Hamburg-Billbrook B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-22113 Hamburg-Billbrook Billbrookdeich 182-186 Tel.: +49/40/73 36 88 40 0 billbrook@baustoff-metall.com Hannover B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-30519 Hannover Eichelkampstraße 26 Tel.: +49/511/87 99 70 hannover@baustoff-metall.com Heilbronn B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-74076 Heilbronn Koepffstraße 2 Tel.: +49/7131/64 959 0 heilbronn@baustoff-metall.com Heiligenstadt B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-37308 Heilbad Heiligenstadt Heinricht-Ernemann-Straße 8 Tel.: +49/3606/60 93 82 0 heiligenstadt@baustoff-metall.com Kaufungen B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-34260 Kaufungen bei Kassel Industriestraße 2 Tel.: +49/5605/92 48 0 kaufungen@baustoff-metall.com Kiel B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-24118 Kiel Grasweg 38-40 Tel.: +49/431/59 67 34 50 kiel@baustoff-metall.com Köln B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-50767 Köln, Pescher Weg 9a Tel.: +49/221/79 30 80 koeln@baustoff-metall.com Leipzig B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-04347 Leipzig Föpplstraße 6 Tel.: +49/341/24 518 0 leipzig@baustoff-metall.com Mannheim B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-68219 Mannheim-Rheinau Rotterdamer Straße 10 Tel.: +49/621/80 39 79 0 mannheim@baustoff-metall.com Mitterskirchen B+M IVG-Isolierstoff-Vertriebs-GmbH D-84335 Mitterskirchen Am Gewerbegebiet 6 Tel.: +49/8725/96 60 056 info@ivg-gmbh.com Möglingen B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-71696 Möglingen bei Stuttgart Kruppstraße 2 Tel.: +49/7141/60 89 0 moeglingen@baustoff-metall.com Mönchengladbach B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-41066 Mönchengladbach Dohrweg 26 Tel.: +49/2161/99 28 80 moenchengladbach@baustoff-metall.com Mörfelden B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-64546 Mörfelden bei Frankfurt Kurhessenstraße 21 Tel.: +49/6105/91 27 0 moerfelden@baustoff-metall.com München – Ost B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-81673 München Neumarkter Straße 19 Tel.: +49/89/458 08 40 muenchen2@baustoff-metall.com München – Nord B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-80939 München Elisabeth-Selbert-Straße 10 Tel.: +49/89/82 99 07 0 muenchen1@baustoff-metall.com München – Süd B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-85662 Hohenbrunn Lise-Meitner-Straße 10 Tel.: +49/8102/986 07 0 muenchen3@baustoff-metall.com B+M Adressen

B+M Adressen Neumünster B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-24539 Neumünster Moselstraße 11 Tel.: +49/4321/99 90 0 neumuenster@baustoff-metall.com Nürnberg B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-90431 Nürnberg Edisonstraße 1 Tel.: +49/911/96 13 30 0 nuernberg@baustoff-metall.com Oderwitz B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-02791 Oderwitz Hauptstraße 44 Tel.: +49/35842/29 38 8 0 oderwitz@baustoff-metall.com Osnabrück B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-49078 Osnabrück Chemnitzer Straße 3a Tel.: +49/5405/92 03 0 osnabrueck@baustoff-metall.com Ottersweier B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-77833 Ottersweier Hägenichstraße 11 Tel.: +49/7223/28 14 2 0 ottersweier@baustoff-metall.com Passau B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-94036 Passau Fürstenzeller Straße 30 Tel.: +49/851/98 97 30 passau@baustoff-metall.com Radeburg B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-01471 Radeburg bei Dresden Friedrich-Ludwig-Jahn-Allee 6 Tel.: +49/35208/369-30 radeburg@baustoff-metall.com Regensburg B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-93057 Regensburg Hofer Straße 39 Tel.: +49/941/69666-0 regensburg@baustoff-metall.com Reutlingen B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-72770 Reutlingen Markwiesenstraße 10 Tel.: +49/7121/930 35 0 reutlingen@baustoff-metall.com Neu Roggentin B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-18184 Neu Roggentin bei Rostock Neuendorfer Weg 4 Tel.: +49/38204/46 615 0 neu-roggentin@baustoff-metall.com Saarbrücken B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-66115 Saarbrücken Angela-Braun-Straße 4 Tel.: +49/681/95 45 15 0 saarbruecken@baustoff-metall.co Wetzlar B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-35576 Wetzlar Gabelsbergerstraße 54-56 Tel.: +49/6441/87 05 0 wetzlar@baustoff-metall.com Würzburg B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH D-97076 Würzburg Hertzstraße 12 Tel.: +49/931/99 17 37 0 wuerzburg@baustoff-metall.com Technische Isolierung Viernheim (Zentrale) B+M isol GmbH D-68519 Viernheim Wiesenstraße 82 Tel.: +49/6204/70 19 50 viernheim@bm-isol.com Bielefeld B+M isol nord GmbH D-33719 Bielefeld Ludwig-Erhard-Allee 55 Tel.: +49/521/584 95 68 0 bielefeld@bm-isol.com Bremen – Weyhe B+M isol nord GmbH D-28844 Weyhe Löwenhof 2 Tel.: +49/4203/70 19 30 bremen@bm-isol.com Gelsenkirchen B+M isol GmbH D-45881 Gelsenkirchen Am Stadthafen 20 Tel.: +49/209/60 48 20 gelsenkirchen@bm-isol.com Ilsfeld B+M isol GmbH D-74360 Ilsfeld Robert-Mayer-Straße 18 Tel.: +49/7062/66 49 10 ilsfeld@bm-isol.com Köln – Hürth B+M isol GmbH D-50354 Hürth Kalscheurener Straße 99–101 Tel.: +49/2233/62 58 84 0 koeln@bm-isol.com Leipzig B+M isol GmbH D-04129 Leipzig Zschortauerstraße 39-41 Tel.: +49/341/24 05 87 60 leipzig@bm-isol.com Leipzig – GP-Cool Speed B+M isol GmbH D-04129 Leipzig Zschortauer Straße 39-41 Tel.: +49/341/24 05 87 68 0 info@gp-cool-speed.de Ludwigshafen B+M isol GmbH D-67063 Ludwigshafen Industriestraße 31-35 Tel.: +49/621/63 59 16-10 ludwigshafen@bm-isol.com Saarbrücken B+M isol GmbH D-66115 Saarbrücken Angela-Braun-Straße 4 Tel.: +49/6204/70 19 50 saarbruecken@bm-isol.com Salzgitter B+M isol nord GmbH D-38239 Salzgitter Watenstedter Straße 20 Tel.: +49 5341/18 66 43 0 salzgitter@bm-isol.com Holz-Fachhandel Appenweier B+M HolzWelt GmbH D-77767 Appenweier Ludwig-Winter-Straße 1 Tel.: +49/7805/96 85-0 kontakt@bm-holzwelt.com Neuwirtshaus B+M HolzWelt GmbH D-97797 Neuwirtshaus Willkommstraße 8 Tel.: +49/9737/82 82 90 neuwirtshaus@bm-holzwelt.com Würzburg B+M HolzWelt GmbH D-97076 Würzburg Friedrich-Bergius-Ring 10 Tel.: +49/931/27 97 80 wuerzburg@bm-holzwelt.com www.baustoff-metall.at

B+M Adressen ITALIEN Bruneck (Zentrale) Baustoff + Metall Italia GmbH / S.r.l. I-39031 Bruneck (BZ) Via J.-G.-Mahl, 36 Tel.: +39/0474/370 285 bruneck@baustoff-metall.com Bozen Baustoff + Metall Italia GmbH / S.r.l. I-39100 Bolzano (BZ) Via Avogadro, 1 Tel.: +39/0471/051 814 bozen@baustoff-metall.com Trento Baustoff + Metall Italia GmbH / S.r.l. I-38121 Trento TN Via Dell ´Ora del Garda, 69 Tel.: +39/0461/141 597 3 trento@baustoff-metall.com Verona Baustoff + Metall Italia GmbH / S.r.l. I-37057 San Giovanni Lupatoto (VR) Via Cesare Battisti 246 Tel.: +39/045/877 920 8 verona@baustoff-metall.com Verona Coatings Baustoff + Metall Italia GmbH / S.r.l. I-37057 San Giovanni Lupatoto (VR) Via Monte Corno, 4 Tel.: +39/045/472 86 22 verona-coatings@baustoff-metall.com Mailand - Segrate Baustoff + Metall Italia GmbH / S.r.l. I-20054 Segrate (MI) Via Madrid, 2 Tel.: +39/02/841 327 25 milano@baustoff-metall.com Mailand - Bollate Baustoff + Metall Italia GmbH / S.r.l. I-20021 Bollate (MI) Via Torino, 10 Tel.: +39/02/897 651 97 bollate@baustoff-metall.com BELGIEN Ans (Zentrale) Baustoff + Metall Belgium S.A. B-4430 Ans, Rue d´Othée 237 Tel.: +32/43 61 64 64 ans@baustoff-metall.be Anderlecht – Brüssel Baustoff + Metall Belgium S.A. B-1070 Anderlecht/Brüssel I Rue Bollinckx 217 Tel.: +32/2 528 18 80 anderlecht@baustoff-metall.be Evere – Brüssel Baustoff + Metall Belgium S.A. B-1140 Evere . Brüssel II Rue Auguste de Boeck 66 Tel.: +32/2/708 69 59 evere@baustoff-metall.com Gent Baustoff + Metall Belgium N.V. B-9000 Gent Veeweg 9 Tel.: +32/9/265 97 30 gent@baustoff-metall.be Antwerpen Baustoff + Metall Belgium N.V. B-2100 Deurne bei Antwerpen Bisschoppenhoflaan, 285 Tel.: +32/3/327 32 40 deurne@baustoff-metall.be Antwerpen . isol Baustoff + Metall Belgium N.V. B-2100 Deurne bei Antwerpen Bisschoppenhoflaan, 285 Tel.: +32/483/80 00 85 belgium@bm-isol.com Jumet - Charleroi Baustoff + Metall Belgium S.A. B-6040 Jumet - Charleroi 4ème Rue, 20 Tel.: +32/71/25 69 40 jumet@baustoff-metall.be NIEDERLANDE Den Bosch (Zentrale) B+M Baustoff + Metall Nederland BV NL-5222 AM Hertogenbosch Docterskampstraat 6 Holland Tel.: +31/73/627 05 60 denbosch@baustoff-metall.com Ridderkerk . isol B+M Baustoff + Metall Nederland BV NL-2988 CT Ridderkerk Schillingstraat 11 Tel.: +31/180/22 96 50 ridderkerk@bm-isol.com Roelofarendsveen B+M Baustoff + Metall Nederland BV NL-2371 DZ Roelofarendsveen Cilinderweg 30 Tel.: +31/71/7517751 roelofarendsveen@baustoff-metall.com Zwolle Baustoff + Metall Nederland BV NL-8013 PM Zwolle Voltastraat 12-14 Tel.: +31/38/200 45 00 zwolle@baustoff-metall.com Den Bosch . isol B+M Baustoff + Metall Nederland BV NL-5222 AM Hertogenbosch Docterskampstraat 6 Tel.: +31/73/627 05 60 denbosch@baustoff-metall.com Zoeterwoude . isol B+M Baustoff + Metall Nederland BV NL-2382 NW Zoeterwoude Industrieweg 54 Tel.: +31/71/20 60 60 0 zoeterwoude.isol@bm-isol.com LUXEMBURG Ellange Baustoff + Metall Luxembourg S. á r.l. L-5691 Ellange 8, Z.A.E. Le Triangle Vert Tel.: +352/27 39 01 ellange@baustoff-metall.com BULGARIEN Sofia Baustoff + Metall OOD BG-1220 Sofia, Bul. Iliyantsi 96 Tel.: +359/2/44 85 00 0 sofia@baustoff-metall.com Plovdiv Baustoff + Metall OOD BG-4004 Plovdiv, Mestnost Byalata Vodenitsa 6, 1 Tel.: +359/2/44 86 00 8 KROATIEN Zagreb – Lučko (Zentrale) Baustoff + Metall Croatia d.o.o. HR-10255 Zagreb-Gornji Stupnik Gospodarska c. 9 Tel.: +385/1/653 08 56 zagreb@baustoff-metall.com Zagreb – Sesvete Baustoff + Metall Croatia d.o.o. HR-10360 Sesvete, Rimski put 31 Tel.: +385/1/204 04 00 sesvete@baustoff-metall.com Rijeka Baustoff + Metall Croatia d.o.o. HR-51216 Rijeka-Viškovo T.P.C. Marinići b.b. Tel.: +385/51/257 398 rijeka@baustoff-metall.com Split Baustoff + Metall Croatia d.o.o. HR-21212 Split-Kaštel Sućurac Put Brizina 17 Tel.: +385/21/213 155 split@baustoff-metall.com

B+M Adressen Zadar Baustoff + Metall Croatia d.o.o. HR-23000 Zadar Jadranska cesta b.b. Tel.: +385/23/340 999 zadar@baustoff-metall.com POLEN Bydgoszcz (Bromberg) Baustoff + Metall Color Sp.z.o.o. PL 85-619 Bydgoszcz, Ul. Pulaskiego 47 Tel.: +48 52 36 01 520 bydgoszcz@bmcolor.pl Chojnice (Konitz) Baustoff + Metall Color Sp.z.o.o. PL 89-600 Chojnice, UI. Strzelecka 9 Tel.: +48 508 341 204 chojnice@bmcolor.pl Poznań – Wysogotowo (Posen) Baustoff + Metall Color Sp.z.o.o. PL 62-081 Poznań - Wysogotowo Ul. Skórzewska 20 Tel.: +48 508 341 204 poznan@bmcolor.pl Gdańsk (Danzig) Baustoff + Metall Color Sp. z.o.o. PL-80-299 Gdańsk, Ul. Galaktyczna 37 Tel.: +48 783 992 641 gdansk@bmcolor.pl Warszawa (Warschau) Baustoff + Metall Polska Sp.z.o.o. PL-02-826 Warszawa Ul. Poloneza 93 Tel.: + 48/22/644 95 11 Tel.: + 48/22/644 95 24 magdaw@comex.waw.pl Kraków (Krakau) B+M Baustoff + Metall Sp. z.o.o. PL 31-587 Kraków Ul. Ciepłownicza Nr 54 NEU ab 01.05.2023: PL 31-574 Kraków Ul. Ciepłownicza Nr 78 Tel.: +48/12/357 18 01 biuro@baustoff-metall.com.pl Wroclaw (Breslau) B+M Baustoff + Metall Sp. z.o.o. PL-54-105 Wroclaw Ul. Pólnocna 15-19, seg. D Tel.: +48/71/354 047 0 wroclaw@baustoff-metall.com.pl RUMÄNIEN Bucuresti - Jud Ilfov (Bukarest) Baustoff + Metall s.r.l. Sat Olteni, Comuna Clinceni, ŞOSEAUA DE CENTURĂ Nr. 3C, biroul nr.l, Judeţ Ilfov, 077060, Romania Tel.: +40/372 716 555 office@baustoff-metall.ro Bucuresti - Pantelimon (Bukarest) Baustoff + Metall s.r.l. Hala 2, Bdul Biruintei nr 206-212, Oras Pantelimon, Judet Ilfov, 077146, Romania Tel : +40/743/55 55 83 pantelimon@baustoff-metall.com SERBIEN Beograd (Belgrad) (Zentrale) B+M Ritam d.o.o. RS-11080 Beograd-Zemun, Ugrinovačka 171 Tel.: +381/11/377 77 00 beograd@bm-ritam.co.rs Beograd II (Belgrad) B+M Ritam d.o.o. RS-11000 Ibarska magistrala Đuje i Dragoljuba 2a Tel.: +381/11/23 22 822 ibarska@bm-ritam.co.rs Beograd DC (Belgrad) B+M Ritam d.o.o RS-11080 Beograd-Zemun Ugrinovacki put 146 Tel:+381/11/37 77 771 Tel:+381/11/37 77 773 mala.pruga@bm-ritam.co.rs Čačak B+M Ritam d.o.o. RS-32000 Čačak, Bulevar Oslobodilaca 82d Tel.: +381/32/546 10 20 cacak@bm-ritam.co.rs Kragujevac B+M Ritam d.o.o. RS-34000 Kragujevac Internacionalnih brigada 60 Tel.: +381/34/37 02 61 kragujevac@bm-ritam.co.rs Niš B+M Ritam d.o.o. RS-18000 Niš Bulevar Svetog care Konstantina bb. Tel.: +381/18/45 71 333 nis@bm-ritam.co.rs Novi Sad B+M Ritam d.o.o. RS-21000 Novi Sad, Gavrila Principa 22 Tel.: +381/21/630 19 95 novisad@bm-ritam.co.rs SLOWENIEN Maribor (Marburg) (Zentrale) Baustoff + Metall d.o.o. Slovenija SL 2311 Hoče Maribor Spodnje Hoče Miklavška cesta 76 Tel.: +386/2/332 79 82 maribor@baustoff-metall.com Ljubljana (Laibach) Baustoff + Metall d.o.o. Slovenija SL-1260 Ljubljana Sneberska cesta 111C, Zadobrova Tel.: +386/1/546 51 15 ljubljana@baustoff-metall.com TSCHECHIEN Praha (Prag) Baustoff + Metall Bohemia s.r.o. CZ-193 00 Praha 9 Horní Počernice Lukavecká 1732 Tel.: +420/2/8409 34 11 oder Tel.: +420/602/729 206 praha@baustoff-metall.co Brno (Brünn) Baustoff + Metall Brno s.r.o. CZ-664 42 Modřice bei Brno U Dálnice 836 Tel.: +420/547/244 646 baustoff@baustoff.cz Třebíč (Trebitsch) Baustoff + Metall Brno s.r.o. CZ-674 01 Třebíč, Průmyslová 201 Tel.: +420/568/847 918 trebic@baustoff.cz Ostrava (Ostrau) Baustoff + Metall Ostrava s.r.o. CZ-718 00 Ostrava, Kunčičky Vratimovská 624/11 Tel.: +420/596/628 744 ostrava@baustoff-metall.com UNGARN Budapest (Zentrale) B+M Hungária Kft. H-2045 Törökbálint bei Budapest I Tópark 4 Tel.: +36/23/337 730 budapest@baustoff-metall.com Budapest Pest B+M Hungária Kft. H-1151 Budapest II Harsányi Kálmán u. 83. Tel.: +36/20/448 939 0 pest@baustoff-metall.com Szombathely (Steinamanger) B+M Hungária Kft. H-9700 Szombathely Lovas u. 23 Tel.: +36/94/522 680 szombathely@baustoff-metall.com

ÖSTERREICH Neutal Produktion von Metalldecken M.C.I. Metalldecken Produktions-GmbH A-7343 Neutal Werner von Siemens-Straße 2 Tel.: +43/2618/271 71 Fax: +43/2618/271 71 - 18 office@mci-metalldecken.com Verkaufsleiter: Alexander Kreitschitz Betriebsleiter: Thomas Frühstück Salzburg Produktion von Stahlzargen Baustoff + Metall GmbH A-5020 Salzburg Poschingerstraße 12 Tel.: +43/662/87 40 83 angermann@baustoff-metall.com Ansprechpartner: Michael Engels KMT . Zirl Produktion von Revisionsklappen und Gipskarton Formteilen Baustoff + Metall GmbH A-6170 Zirl Salzstraße 18 Tel.: +43/664/432 97 12 zirl@baustoff-metall.com Ansprechpartner: Ferdinand Winkler DEUTSCHLAND Wolfen Produktion von Lichtrasterdecken ALC-Louver GmbH D-06766 Bitterfeld-Wolfen Dämmstoffstraße 2 Tel.: +49/3494/384 762 90 Fax: +49/3494/384 762 00 alc@alc-louver.com Ansprechpartner: Stefan Ebenroth Wolfen Dämmstoff-Konfektionstechnik DKT Dämmstoff – Konfektionstechnik GmbH D-06766 Bitterfeld-Wolfen Dämmstoffstraße 2 Tel.: +49/3494/38476-0 Fax: +49/3494/38476-200 a.wolter@dkt-wolfen.de Ansprechpartner: Achim Wolter Heldrungen Produktion von Stahlzargen METEX Metallwaren GmbH D-06577 Heldrungen Oldislebener Weg 23 Tel.: +49/34673/71 - 0 Fax: +49/34673/71 - 190 info@metex-stahlzargen.de Ansprechpartner: Sascha Pflug, Jürgen Lipfert DEUTSCHLAND Rödelsee IntraProfil Bausysteme GmbH Betriebsstätte Rödelsee Am Wald 7 97348 Rödelsee-Fröhstockheim Tel.: +49/9323/87480 Fax: +49/9323/874819 Ansprechpartner: Martin Czasch info@intraprofil.de Heldrungen Produktion von Aluminiumzargen AZ Metallbau GmbH D-06577 Heldrungen Am Bahnhof Tel.: +49/34673/771 9 - 0 Fax: +49/34673/771 9 - 4 az@aluminiumzargen.de Ansprechpartner: Sascha Pflug SERBIEN Smederevo INTRAPROFIL d.o.o. RS-11300 Smederevo Djure Strugara BB Tel.: +381/26 64 29 - 32, 40, 42 Fax: +381/26 64 29 40 profil@intraprofil.com Ansprechpartner: Dipl. Ing. Milanko Sakovic B+M Produktionsstandorte

Diese VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN gelten nicht für Verbrauchergeschäfte. Verbrauchergeschäfte sind Rechtsgeschäfte zwischen der Baustoff + Metall Gesellschaft m.b.H. auf der einen und einem Verbraucher (Konsumenten) auf der anderen Seite. Diese VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN gelten für Rechtsgeschäfte zwischen der Baustoff + Metall Gesellschaft m.b.H. und Unternehmern. Sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen durch Baustoff + Metall Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden „B+M“) an Unternehmer (im Folgenden Kunde(n)) erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Änderungen und Abweichungen erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie mit B+M schriftlich ausdrücklich vereinbart worden sind. Auftragsannahmen und Auftragsbestätigungen erfolgen unter Zugrundelegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen und bilden keine Vertragsgrundlage. 1. Angebote / Preise: Angebote der B+M sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, freibleibend und unverbindlich ab Lager B+M. Angegebene Preise sind Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer. Kosten für über Originalverpackung hinausgehende Verpackung, Transport, Verladung, Fracht, Zoll, Abgaben, Steuern und für etwaige (gewünschte) Versicherung gehen zusätzlich zu Lasten des Kunden. Verpackungsmaterial ist vom Kunden auf seine Kosten zu entsorgen. Zudem gelten verbindliche Angebote/verbindlich angebotene Preise B+Ms, soferne nicht ausdrücklich anderes angegeben ist, für die Dauer eines Monats ab Übergabe des Angebotes. Werden von B+M im Rahmen einer Rahmenvereinbarung bestimmte Preise und/oder Konditionen zugesagt, so stehen diese Preise und/oder Konditionen unter der ausdrücklichen Voraussetzung, dass sich preisbildende, der Disposition von B+M entzogene Faktoren (wie z.B. Produzenten-/Lieferantenpreise, Kollektivvertragsentgelte) nicht in der Folge ändern; erfolgt eine Änderung, ist B+M zur entsprechenden Anpassung unter unverzüglicher Verständigung des Kunden berechtigt. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, ist B+M zum Widerruf der Rahmenvereinbarung mit sofortiger Wirkung berechtigt. 2. Lieferung / Leistungserbringung: Liefer- und Leistungsfristen beginnenmit demZugang der Annahme des Auftrages (imFall einer Auftragsbestätigung mit dem Zugang dieser) zu laufen, im Falle vereinbarter Vorleistungsverpflichtungen des Kunden aber frühestens mit deren Erfüllung. Solche Vorleistungsverpflichtungen können beispielsweise die weitere Spezifikation, die Übermittlung von Unterlagen, die Erstellung von Bankgarantien und Akkreditiven, die Leistung von Anzahlungen etc. betreffen. Jedwede Liefer-/Leistungsfristen und -termine für B+M sind mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung als annähernd zu betrachten. B+M wird sich bemühen, diese möglichst einzuhalten. Soferne B+M diese wesentlich überschreitet, hat der Kunde das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Erfüllung zu verlangen. Liefer-/Leistungsfristen und -termine von B+M verlängern sich jeweils angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, Arbeitseinstellung, unvorhergesehenen Schwierigkeiten in der Beschaffung von Roh- und Hilfsmaterialen oder betreffend Energiezufuhr, bei Vorliegen von Fehlproduktion oder Fehlausführungen sowie überhaupt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens und Machtbereichs von B+M liegen, soweit die Maßnahmen bzw. Hindernisse auf die Fertigstellung und Lieferung des Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Produzenten oder Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende dieser Maßnahmen und Hindernisse wird B+M dem Kunden möglichst bald mitteilen. Bei nachträglich vereinbarten Änderungen und Spezifikationen verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungsfrist ebenfalls angemessen. B+M ist zudem jedenfalls berechtigt, die durch die Änderung anfallenden zusätzlichen Kosten zu verrechnen. Jedenfalls ist B+M berechtigt, die durch die Verzögerung verursachten Kosten, Leistungen, Aufwendungen zu verrechnen, wenn sich die Lieferung bzw. Leistung aufgrund der Wünsche des Kunden verzögert oder aus einem Grund verzögert, welcher sonst in der Sphäre des Kunden gelegen ist. Hat B+M den Kunden verständigt, dass die bestellte Ware versand- bzw. abholbereit ist, so ist dieser unbeschadet seiner Zahlungsverpflichtung verpflichtet, für die Übernahme der Ware innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung zu sorgen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraumes keine Übernahme, ist B+M jedenfalls auch berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach Ermessen zu lagern. Verpackungsmaterial wird verrechnet und nur nach Maßgabe gesetzlicher Verpflichtungen von B+M zurückgenommen. Für palettiert gelieferte Waren verrechnet B+M Paletteneinsatz. Bei Rückgabe der Paletten in einwandfreiem Zustand wird Ersatz vergütet. Palettenrückholungen werden gesondert verrechnet. 3. Erfüllung, Transport und Gefahrenübergang: Erfüllungs- und Übergabeort wird nach Wahl der B+M festgelegt. Wenn nicht anderes vereinbart wurde, gilt als Erfüllungs- und Übergabeort Lager der B+M oder Produzenten-Werk. Mit Übergabe (bei Annahmeverzug mit diesem) gehen die Gefahr und das gesamte Risiko, insbesondere des zufälligen Unterganges, auf den Kunden über. Ist Lieferung an einen anderen Ort vereinbart (§ 429 ABGB), erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst genehmigten oder bestimmten Versender, wobei die Wahl der Versendungsart und des mit der Versendung Beauftragten mangels genauer Bezeichnung durch den Kunden von B+M ohne Haftung für die Auswahl beauftragt werden kann. B+M selbst gilt jedenfalls als genehmigter Versender, desgleichen der Produzent bzw. der von diesem Beauftragte. Erfolgt die Lieferung an einen anderen Ort nicht durch B+M selbst oder den bzw. über den Produzenten, wird die Lieferung von B+M auf Rechnung des Kunden beauftragt. Ist Lieferung an einen anderen Ort vereinbart, erfolgt diese unabgeladen. Abladen ist Sache des Kunden. Dieser hat jedenfalls für die geeignete Lagerfläche direkt neben dem Liefer-Fahrzeug zu sorgen; kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, geht dies zu Lasten des Kunden. Das Abladen des Liefer-Fahrzeuges hat der Kunde unverzüglich zu veranlassen, Abladeverzögerungen gehen zu seinen Lasten und werden ihm verrechnet. Ist ausdrücklich Abladen durch den Lieferer vereinbart, wird das Abladen gesondert verrechnet. Abladen bedeutet das Abstellen der Ware auf einer vom Kunden vorzusehenden geeigneten Lagerfläche direkt neben dem Liefer-Fahrzeug. Darüber hinausgehende Leistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung im Einzelfall und werden gesondert verrechnet. Lieferung an einen anderen Ort erfolgt jedenfalls unter der Voraussetzung der möglichen und erlaubten Zufahrt der Liefer-Fahrzeuge (regelmäßig LKWs). Das Unterbleiben der Lieferung mangels Vorliegens der möglichen und erlaubten Zufahrt bzw. mangels geeigneter Lagerfläche gilt ebenfalls als Annahmeverzug. Für Bahn-, Schiff- und Flugversand sind jedenfalls gesonderte Vereinbarungen zu treffen. Ist Lieferung an einen anderen Ort vereinbart, so ist B+M berechtigt die Ware an Dritte auszufolgen, die vor Ort im Namen des Kunden auftreten. B+M trifft keinerlei Verpflichtung, die Berechtigung des Dritten zu überprüfen. Der Kunde ist daher auch dann zur Bezahlung der Ware verpflichtet, wenn der Dritte hierzu nicht berechtigt war, es sei denn, B+M hätte gewusst, dass der Dritte keine Berechtigung hierzu hatte. 4. Gewährleistung: B+M leistet gemäß Folgendem 6 Monate Gewähr, dass die Ware bzw. die Leistung im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges mängelfrei ist und nach Art und Menge bzw. Umfang dem Vereinbarten entspricht. B+M ist nicht verpflichtet, die vom Produzenten und/oder Importeur angegebenen und zugesicherten Eigenschaften der Waren durch eigene Tests zu prüfen. Die in Publikationen wie insbesondere Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Preislisten usf. enthaltenen Angaben und Zusicherungen der Produzenten bzw. Importeure zu den Wareneigenschaften, wie z. B. auch Berechnungen, Maß- und Materialauszüge, durchschnittliche Verbrauchswerte, Prüfergebnisse und Zeugnisse, binden B+M nicht und bewirken keine Gewährleistungsverpflichtung der B+M. Die fachkundige Überprüfung vor Kauf, insbesondere auch in Relation zum konkret betroffenen Projekt und die Beurteilung sich hieraus etwa ergebender Änderungsnotwendigkeiten, obliegt der eigenen Verantwortung des Kunden. In einzelnen Fällen fungiert B+M auch als Produzent oder Importeur, in einzelnen Fällen nimmt der Kunde (auch zusätzlich) bestimmte Consulting Leistungen der B+M in Anspruch. Fungiert B+M hinsichtlich bestimmter Waren auch als Produzent oder Importeur, ist B+M an seine Zusicherungen und Angaben als Produzent oder Importeur gebunden. Allfällige Regressforderungen der Kunden oder Dritter gegen B+M aus dem Titel der Produkthaftung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der B+M zumindest grob fahrlässig verursacht worden ist. Dies umfasst sowohl den Regress nach Maßgabe des § 12 PHG als auch nach allgemeinen Regressnormen (insbes § 1358 ABGB). Betreffend Waren, die der Kunde zur Anwendung einer Kombinationsmöglichkeit gemäß dem von „B+M geprüften Ständer-Wand-System verschiedener Hersteller“ bei B+M gekauft hat und betreffend dieser Kombinationsmöglichkeiten, wird festgehalten: B+M leistet nur gegenüber ihrem Kunden und nur dann Gewähr, wenn der Kunde sämtliche Waren dazu bei B+M zur Anwendung einer Kombinationsmöglichkeit gekauft hat, die in der bei Kauf der Waren aktuellen B+MKundenunterlage über die von „B+M geprüften Ständer-Wand-System verschiedener Hersteller“ als geprüft beschrieben ist; B+M leistet lediglich dafür Gewähr, dass - das „B+M geprüfte Ständer-Wand-System verschiedener Hersteller“ den Prüfungen unterzogen wurden, die in der bei Kauf der Waren bei B+M aktuellen B+M-Kundenunterlage über die von „B+M geprüften Ständer-WandSystem verschiedener Hersteller“ aufgelistet sind, - die in der bei Kauf der Waren aktuellen B+M-Kundenunterlage über die von „B+M geprüften Ständer-WandSystem verschiedener Hersteller“ angeführten jeweiligen Kombinationsmöglichkeiten gegeben sind. Im Falle der Ausstellung eines baustellenbezogenen Zertifikates übernimmt B+M keine Gewähr dafür, dass auf der zertifizierten Baustelle tatsächlich nur von B+M gelieferte Produkte eingebaut werden. Die Beweislast, dass vom Kunden tatsächlich nur von ihm bei B+M gekaufte Produkte eingebaut wurden, die der Kunde zur Anwendung einer Kombinationsmöglichkeit gekauft hat, die in der bei Kauf der Waren aktuellen B+M-Kundenunterlage über die von „B+M geprüften Ständer-Wand-System verschiedener Hersteller“ als geprüft beschrieben ist, trägt der Kunde. Es obliegt demKunden, dieWare bzw. die Leistung unverzüglich zu prüfen und allfälligeMängel und Beanstandungen unverzüglich, konkret und schriftlich anzuzeigen. Beanstandungen sind jedenfalls auf dem Lieferschein, bei Lieferung durch einen Spediteur auf dem Frachtbrief festzuhalten. Ein Anspruch aus Mangelhaftigkeit ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner unverzüglichen Prüfobliegenheit nicht nachgekommen ist und den Mangel nicht unverzüglich - bzw. im Falle eines verdeckten Mangels bei dessen Erkennbarkeit - schriftlich konkret gerügt hat. Zur Prüfung der Ware ist der Kunde auch verpflichtet, die Verpackungseinheiten zu öffnen. Es wird zudem insbesondere in Fällen von ungeeigneter oder unsachgemäßer Lagerung, Ausfuhr, Verwendung, Behandlung, Handhabung, Bearbeitung oder Verarbeitung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Nichtbefolgung von in Bezug auf die Ware bzw. die Leistung erfolgter Anweisungen durch den Produzenten, Importeur oder B+M, vorgenommener Änderung(en) an der Ware, Einwirkung ungeeigneter chemischer, elektrochemischer, elektrischer oder sonstiger physikalischer Einflüsse auf die Ware und/oder bei unsachgemäßen Instandsetzungen und/oder ähnlichem von B+M keine Gewähr übernommen. Ist von B+M Gewähr zu leisten, besteht diese nach Wahl von B+M in der unentgeltlichen Ausbesserung oder Neu-/ Ersatzlieferung durch B+M; betrifft die Gewährleistungsverpflichtung Consulting-Leistungen der B+M, hat B+M das Recht – soweit dies möglich und mit einem angemessenen Aufwand durchführbar ist – den Mangel zu beseitigen und damit ihrer Gewährleistungsverpflichtung nachzukommen. Ersetzte Teile/Waren werden Eigentum von B+M. Zur Vornahme aller B+M notwendig erscheinenden Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Kunde B+M die erforderliche Zeit und Gelegenheit, bei sonstigem Verlust jeglichen Anspruches aus der Mangelhaftigkeit, zu geben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, worüber B+M sofort zu verständigen ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von B+M den Ersatz der verhältnismäßigen notwendigen Kosten zu verlangen; werden dabei von B+M bezogene Teile/Waren ersetzt, setzt die zuvor angeführte Kostenersatzpflicht die vorhergehende Übergabe dieser Teile/Waren an B+M voraus. Diese werden Eigentum von B+M. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind, soweit nicht im folgenden Absatz abweichend ausgeführt, ausgeschlossen. In Konkretisierung der Bestimmungen des ABGB wird Folgendes vereinbart: Sollten trotz wiederholter - mindestens zweimaliger - Gewährleistungsmaßnahmen durch B+M diese nicht zur Beseitigung des Mangels führen und sind weitere Nachbesserungen unzumutbar, ist der Kunde - wenn möglich im Einvernehmen mit B+M - berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Unter dieser Voraussetzung ist der Kunde auch alternativ berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von B+M Ersatz der verhältnismäßigen notwendigen Kosten zu verlangen; werden dabei von B+M bezogene Teile/Waren ersetzt, setzt die zuvor angeführte Kostenersatzpflicht die vorhergehende Übergabe dieser Teile/Waren an B+M voraus. Diese werden Eigentum von B+M. Bei Verweigerung, Unmöglichkeit, Fehlschlagen oder unzumutbarer Verzögerung der Behebung einer mangelhaften Consulting-Leistung ist der Kunde berechtigt, Preisminderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Für ein Ersatzstück oder eine Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate (Gewährleistungsbedingungen ansonsten wie oben); sie läuft aber mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Rücksendung von ersetzten Teilen/Waren erfolgt auf Kosten des Kunden. Nimmt der Kunde Leistungen der Consulting Division der B+M bzw. sonstige Consulting-Leistungen der B+M in Anspruch, leistet B+M jedenfalls nicht für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der ihr von Seiten des Kunden dazu direkt und/oder indirekt übermittelten Unterlagen und/oder Informationen und/oder die Folgen einer etwaigen Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit dieser Informationen Gewähr. Soweit gesetzlich möglich, schließt B+M die Haftung für Schäden aus einer derartigen Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit aus. B+M ist auch nicht zur Überprüfung der übermittelten Unterlagen und/oder Informationen auf ihre Richtigkeit und/ oder Vollständigkeit verpflichtet. Der Kunde haftet B+M dafür, dass durch die Verwendung der von dem Kunden übermittelten Unterlagen und/oder Informationen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Das Rückgriffsrecht des Kunden gegenüber B+M nach § 933b ABGB wird ausgeschlossen. 5. Umtausch / Rücknahme: Grundsätzlich erfolgen weder Umtausch noch Rücknahme von Waren. Von dieser Regel wird B+M nur ausnahmsweise und ausdrücklich abweichen. In diesem ausnahmsweisen, lediglich ausdrücklich zu vereinbarenden Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Umtausch und Rücknahme müssen binnen 14 Tagen ab Übergabe der Waren an den Kunden erfolgen. Es muss sich um Standardware handeln. Die Ware muss in der originalen Verpackung, vollständig unbeschädigt und in vollständig, nicht lediglich preisreduziert, wiederverkaufsfähigem Zustand sein. B+M wird Manipulationsspesen in Höhe von 20% des Nettoverkaufspreises in Rechnung stellen. Etwaige durch den Umtausch oder die Rücknahme entstehende Transportkosten sind vom Kunden zu bezahlen. Die Rücksendung erfolgt unter keinen Umständen auf Kosten von B+M. 6. Zahlung: Zahlungs- und Skontofristen gelten ab Rechnungsdatum. Sofern nicht anders angegeben, ist die Zahlung der Lieferung sofort nach Rechnungserhalt fällig. Schecks übernimmt B+M zahlungshalber, vorbehaltlich ihrer Einlösung. Einlangende Zahlungen werden unbeschadet eines angegebenen Verwendungszweckes in erster Linie zur Abdeckung generell sofort fälliger Nebenkosten (Kosten, Zinsen etc.) herangezogen. Verbleibende Restbeträge werden den ältesten Forderungen für Lieferungen oder Leistungen angerechnet. Skontoabzüge werden nur dann anerkannt, wenn sie in der vereinbarten Höhe und innerhalb der vereinbarten Frist vorgenommen werden und keine sonstigen Fälligkeiten bestehen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank verrechnet. Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzuges, Ausgleichs oder Konkurses etc. tritt für alle Einzelforderungen Terminsverlust ein. Darüber hinaus ist B+M bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen, jedenfalls auch bei Terminsverlust, von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Zurückhalten von Zahlungen oder die Aufrechnung durch den Kunden aufgrund von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Im Falle gerichtlicher und außergerichtlicher Betreibung werden einlangende Zahlungen zunächst auf Kosten, Zinsen und schließlich auf das aushaftende Kapital angerechnet. 7. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen und Nebenkosten) im Eigentum der B+M. Für ein bestimmtes Bauvorhaben von B+M ausgeführte Lieferungen, auch wenn diese abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und in Rechnung gestellt worden sind, gelten für die Frage des Eigentumsvorbehaltes als einheitlicher Auftrag. Hierbei erlischt der Eigentumsvorbehalt an sämtlichen dieser Waren erst dann, wenn alle Forderungen aus dieser einheitlichen Lieferung beglichen sind. Bei Zahlungsverzug oder Insolvenz ist B+M berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Bei sämtlichen Warenrücknahmen ist B+M berechtigt, angemessene Transport- und Manipulationskosten zu berechnen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Waren entstehen, bis zur Erfüllung aller Ansprüche gegen ihn zahlungshalber an B+M ab. Diese Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Dritten ersichtlich zu machen. Bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes ist die Sicherung oder Verpfändung der Waren ausgeschlossen. B+M ist in jedem Fall berechtigt, Auskunft über die abgetretenen Forderungen zu verlangen, die Abtretung dem Dritten bekanntzugeben und die Einziehung selbst vorzunehmen. 8. Schadenersatz, laesio enormis: B+M ist nicht verpflichtet, die vom Produzenten und/oder Importeur angegebenen und zugesicherten Eigenschaften der Waren durch eigene Tests zu prüfen. Die in Publikationen wie insbesondere Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Preislisten usf. enthaltene Angaben und Zusicherungen der Produzenten bzw. Importeure zu den Wareneigenschaften, wie z. B. auch Berechnungen, Maß- und Materialauszüge, durchschnittliche Verbrauchswerte, Prüfergebnisse und Zeugnisse binden B+M nicht und bewirken keine Schadenersatzverpflichtung der B+M. Die fachkundige Überprüfung bei Kauf, insbesondere auch in Relation zum konkret betroffenen Projekt und die Beurteilung sich hieraus etwa ergebender Änderungsnotwendigkeiten, obliegt der eigenen Verantwortung des Kunden (§ 377 UGB). Verwendungszweck und Einsatz der Produkte ist B+M in der Regel nicht bekannt. Schadenersatz wegen Verletzung einer vorvertraglichen Warnpflicht kann jedenfalls nur dann geleistet werden, wenn der Kunde die beabsichtigte Verwendung der zu liefernden Waren vor der Bestellung detailliert schriftlich bekanntgegeben hat und B+M geraVerkaufs- und Lieferbedingungen

de diese Tauglichkeit daraufhin ausdrücklich schriftlich oder per Email zugesichert hat. In einzelnen Fällen fungiert B+M auch als Produzent oder Importeur, in einzelnen Fällen nimmt der Kunde auch zusätzlich bestimmte Leistungen der Consulting Division der B+M in Anspruch. Fungiert B+M hinsichtlich bestimmter Waren auch als Produzent oder Importeur, ist B+M an seine Zusicherungen und Angaben als Produzent oder Importeur gebunden. Allfällige Regressforderungen der Kunden oder Dritter gegen B+M aus dem Titel der Produkthaftung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der B+M zumindest grob fahrlässig verursacht worden ist. Dies umfasst sowohl den Regress nach Maßgabe des § 12 PHG als auch nach allgemeinen Regressnormen (insbes § 1358 ABGB).Der Kunde verpflichtet sich, die von B+M gekauften Waren an Personen, die keine Unternehmer sind und die die Waren nicht in ihrem Unternehmen verwenden, keinesfalls weiterzuverkaufen, zu übergeben, zu veräußern, zu überlassen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von B+M verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs sämtlichen gesetzlichen Vorschriften und dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik entspricht. B+M übernimmt keine wie immer geartete Haftung für eine bestimmte Eigenschaft, Qualität, Beschaffenheit oder Verwendbarkeit eines von B+M vertriebenen Produktes. B+M übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Berechnungen, Maß- und Materialauszüge, durchschnittliche Verbrauchswerte, Prüfergebnisse udglm., insbesondere auch keine Haftung für die Angaben der Hersteller oder Importeure in Publikationen wie beispielsweise Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Preislisten usf. Betreffend Waren, die der Kunde zur Anwendung einer Kombinationsmöglichkeit gemäß dem von „B+M geprüften Ständer-Wand-System verschiedener Hersteller“ bei B+M gekauft hat und betreffend dieser Kombinationsmöglichkeiten, wird festgehalten: Das „B+M geprüfte Ständer-Wand-System verschiedener Hersteller“ wurde den Prüfungen unterzogen wurden, die in der bei Kauf der Waren bei B+M aktuellen B+M-Kundenunterlage über die von „B+M geprüften StänderWand-System verschiedener Hersteller“ aufgelistet sind. Es bestehen die Kombinationsmöglichkeiten, die in der bei Kauf der Waren bei B+M aktuellen B+M-Kundenunterlage über die von „B+M geprüften Ständer-Wand-System verschiedener Hersteller“ jeweils angeführt sind. Die erwähnten Prüfungen sowie die Beschreibungen, Darstellungen und Hinweise in der B+M-Kundenunterlage über die von „B+M geprüften Ständer-Wand-System verschiedener Hersteller“ wurden nach dem Stand der Technik vorgenommen. Für Fehler dabei hat B+M nur einzustehen, sofern grobe Fahrlässigkeit der B+M vorliegt; für leichte Fahrlässigkeit wird nicht gehaftet. B+M steht für die Marken-Kombinationstauglichkeiten gemäß dem „B+M geprüften Ständer-Wand-System verschiedener Hersteller“ nur ein, wenn der Kunde sämtliche Waren dazu bei B+M zur Anwendung einer Kombinationsmöglichkeit gekauft hat, die in der bei Kauf der Waren aktuellen B+M-Kundenunterlage über die von „B+M geprüften Ständer-Wand-System verschiedener Hersteller“ als geprüft beschrieben sind. Im Falle der Ausstellung eines baustellenbezogenen Zertifikates übernimmt B+M keine Haftung dafür, dass auf der zertifizierten Baustelle tatsächlich nur von B+M gelieferte Produkte eingebaut werden. Die Beweislast, dass vom Kunden tatsächlich nur von ihm bei B+M gekaufte Produkte eingebaut wurden, die der Kunde zur Anwendung einer Kombinationsmöglichkeit gekauft hat, die in der bei Kauf der Waren aktuellen B+M-Kundenunterlage über die von „B+M geprüften Ständer-Wand-System verschiedener Hersteller“ als geprüft beschrieben ist, trägt der Kunde. Nimmt der Kunde Leistungen der Consulting Division der B+M bzw. sonstige Consulting-Leistungen der B+M in Anspruch, haftet B+M jedenfalls nicht für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der ihr von Seiten des Kunden dazu direkt und/oder indirekt übermittelten Unterlagen und/oder Informationen und/oder die Folgen einer etwaigen Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit dieser Informationen; soweit gesetzlich möglich, schließt B+M die Haftung für Schäden aus einer derartigen Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit aus. B+M ist auch nicht zur Überprüfung der übermittelten Unterlagen und/oder Informationen auf ihre Richtigkeit und/oder Vollständigkeit verpflichtet. Der Kunde haftet B+M dafür, dass durch die Verwendung der von dem Kunden übermittelten Unterlagen und/oder Informationen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen schließt B+M die Vermutung des Verschuldens (§ 1298 ABGB) aus. B+M haftet für eigenes Verschulden und das ihrer Erfüllungsgehilfen, sofern grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für leichte Fahrlässigkeit wird nicht gehaftet. Die Haftung für Schäden aus einer Fehlberatung, die der Kunde aufgrund seiner einschlägigen Fachkenntnis oder Erfahrung erkannt hat oder hätte erkennen müssen, ist ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden besteht auch bei leichter Fahrlässigkeit und wird durch die nachstehenden Bestimmungen nicht begrenzt. Im Fall der Haftung haftet B+M lediglich für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. B+M haftet nicht für Schäden, die nicht unter Versicherungsschutz gebracht werden können. B+M haftet nicht für den Gewinnentgang Dritter, nicht für Prozesskosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde mit seinem Vertragspartner Prozesse führt, nicht für Schäden, insbesondere Vermögensschäden, die dem Kunden durch eigene und/oder von ihm beauftragte Leistungen, insbesondere Arbeitsleistungen und damit zusammenhängende Aufwendungen aus Anlass einer Ausbesserung oder Neu-/Ersatzlieferung, entstehen. Haftet entgegen dem obigen Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit dennoch B+M für leichte Fahrlässigkeit, ist der betragsmäßige Höchstumfang der Schadenersatzpflicht der B+Mmit 10% der Vertragssumme des konkret ausgeführten Vertragsabschlusses zwischen B+M und dem Kunden begrenzt; für ein bestimmtes Bauvorhaben von B+M ausgeführte Lieferungen, auch wenn diese abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und in Rechnung gestellt worden sind, gelten hiefür als einheitlicher Auftrag. Schadenersatzpflichten von B+M gegenüber den Abnehmern ihres Kunden sind im selben Maße ausgeschlossen wie jene von B+M gegenüber dem Kunden. Der Kunde ist daher verpflichtet, im Falle der Weiterveräußerung die allenfalls bestehenden Ersatzansprüche seiner Abnehmer entsprechend zu beschränken. Haftet B+M nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes mit seinem Kunden und/oder dessen Verkehrsnachfolger solidarisch, so ist B+M gegen jeden von ihnen rückgriffsberechtigt, wenn nicht bewiesen wird, dass der haftungsbegründende Produktfehler schon vorhanden war, bevor B+M das Produkt in den Verkehr brachte. Im Falle des Exportes von Waren in Länder außerhalb der Europäischen Union sind jegliche Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche, soweit zulässig, ausgeschlossen. Ansprüche aus einer Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) gegen B+M sind ausgeschlossen. 9. Rücktritt vom Vertrag: B+M ist – unbeschadet sonstiger vertraglicher oder gesetzlicher Rechte – jedenfalls in folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt: Falls über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist B+M berechtigt, auch ohne wichtigen Grund nach Ablauf von 6 Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, vom Vertrag zurückzutreten; vor Ablauf dieser 6 Monate aber nur aus wichtigem, gesetzlich für die Auflösung des Vertrages nicht ausgeschlossenem Grund. Bis zur Auslieferung der Ware ist B+M auch berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn B+M bei der Kalkulation des Angebotes oder bei Preisauskünften ein wesentlicher Irrtum unterlaufen sein sollte; dem Kunden stehen daraus keine Ansprüche gegen B+M zu. 10. Unwirksamkeit: Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen oder Bestimmungsteile dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Regelungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Ungültige Bestimmungen oder Bestimmungsteile sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind integrierender Bestandteil jedes mit B+M geschlossenen Kaufvertrages, Rahmenvereinbarung, Vereinbarung etc. Geschäftsbedingungen welcher Art immer, insbesondere Einkaufsbedingungen, die mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam. 11. Rechtswahl, Gerichtsstand: Auf die Rechtsbeziehungen zwischen B+M und dem Kunden findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesen Rechtsbeziehungen wird, soweit zulässig, ausschließliche Zuständigkeit der für die Ausübung der Handelsgerichtsbarkeit in Wien - Innere Stadt berufenen Gerichte vereinbart. 12. Beauftragte Montage: Sofern (auch) die Montage und damit zusammenhängende Leistungen Gegenstand des Auftrages sind, gelten ergänzend folgenden Bedingungen: In der Annahme des Auftrages bzw. in der Auftragsbestätigung werden der Montageumfang sowie die zu deren Durchführung erforderlichen kundenseitig zu erfüllenden/beizustellenden Gegebenheiten, Leistungen und Sachmittel, insbesondere auch die technischen bzw. bauseitigen Voraussetzungen, festgehalten. Die kundenseitig zu erfüllenden/beizustellenden Gegebenheiten, Leistungen und Sachmittel und sämtliche Maßnahmen zu diesem Zweck sind nicht Gegenstand des Autrages, nicht Leistungsumfang der B+M. B+M ist berechtigt, bis zum tatsächlichen Vorliegen der kundenseitig zu erfüllenden/beizustellenden Gegebenheiten, Leistungen und Sachmittel, mit der Montage zuzuwarten, dh die die Leistungspflicht der B+M beginnt frühestens mit der Erfüllung dieser Vorleistungsverpflichtungen durch den Kunden. Der Kunde ist vor Beginn der Montagearbeiten wie auch während ihrer Durchführung auf seine Kosten verpflichtet alle Maßnahmen zu treffen, die die kundenseitig zu erfüllenden/beizustellenden Gegebenheiten, Leistungen und Sachmittel sicherstellen. Der Kunde ist zudem nach seinen Kräften auf seine Kosten verpflichtet, einen fristgerechten Montagebeginn und die störungsfreie Montagedurchführung und Montagefertigstellung zu ermöglichen. Fristen und/oder Termine für die Montage für B+M sind mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung als annähernd zu betrachten. B+M wird sich bemühen, Fristen und/oder Termine für die Montage möglichst einzuhalten. Soferne trotz fristgerechter Erfüllung der Vorleistungsverpflichtungen durch den Kunden, B+M Fristen und/ oder Termine für die Montage wesentlich überschreitet, hat der Kunde das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Erfüllung zu verlangen. Der Kunde ist auf seine Kosten verpflichtet nach Anzeige der Fertigstellung der Montageleistung diese umgehend abzunehmen und die Abnahme in einem gemeinsamen schriftlichen Abnahmeprotokoll festzuhalten. Sollte der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommen, geht die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware mit Abschluss der Montageleistung, ungeachtet einer Abnahme, auf den Kunden über. B+M trifft keine Warnpflicht hinsichtlich der vom Kunden beigestellten Ausführungsunterlagen, Gutachten und der bereits von Dritten durchgeführten Vorleistungen. Zur Entgegennahme von Warnungen ist die örtliche Bauaufsicht befugt. Im Falle der Verletzung einer Warnpflicht sind die daraus entstandenen Kosten Sowieso- Kosten, weiters entfällt der Entgeltsanspruch nur für jenen Leistungsteil, der von den Folgen der Warnpflichtverletzung umfasst ist. Der Kunde hat die von B+M auf die Montagestelle/betreffende Baustelle eingebrachten Montagegegenstände und Zubehör, Arbeitsbehelfe und Werkzeuge in entsprechende Obsorge zu nehmen und haftet bis zur Abnahme der Montagearbeiten für deren Beschädigung, Zerstörung und/oder Abhandenkommen. Im Übrigen wird auf die übrigen Bestimmungen der auch für die Montage geltenden gegenständlichen B+M- VERKAUFS- UND LIEFERBEDUNGUNGEN und insbesondere auch auf die Bestimmungen deren Punktes 2.hingewiesen. 13. Datenschutz, Ermächtigung der B+M, Geheimhaltungspflicht des Kunden: Die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten des Kunden und seines Unternehmens (zB Name, Bezeichnung, Firma, geografische Anschrift, Adressen, Telefonnummer, Telefax, Emailadressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschriften und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) sowie die weiteren für die Geschäftsbeziehung, zur Vertragserfüllung, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Wahrung berechtigter Interessen und zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlichen Daten des Kunden und seines Unternehmens, nämlich - Vertretungsbefugnisse, Vollmachten für den Kunden, Namen und geschäftliche Kontaktdaten (Telefon, Email, Adresse) Geburtsdaten und Funktionsdaten von Mitarbeitern, Vertretern, Mitgliedern der Geschäftsleitung, Eigentümern des Kunden, geschäftliche Kontaktdaten (Telefon, Email, Adresse) Geburtsdatum, Vermögensverhältnisse des Kunden als natürliche Person und weiters - zB Einkaufslimits, Vertragsdaten Auftragsdaten, Bestelldaten, Lieferdaten, Fakturadaten, Zahlungsdaten, Mahndaten, Betreibungsdaten, offene Posten-Listen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Jahresabschlüsse, Vermögensverzeichnisse, Risikobewertungen etc. werden von B+M, insbesondere automationsunterstützt, verarbeitet. Diese Daten werden zu Zwecken der Geschäftsbeziehung zum Kunden, zur Vertragserfüllung, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Wahrung berechtigter Interessen und zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen durch B+M verarbeitet. Es kann dabei dazu erforderlich sein, dass diese Daten (auch) von einer anderen Gesellschaft innerhalb der B+M-Gruppe, von Auftragsverarbeitern, Zulieferern sowie freiberuflichen Beauftragten/ Bevollmächtigen insbesondere automationsunterstützt, verarbeitet werden. B+M hat seine Mitarbeiter zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß § 6 Datenschutzgesetz (Neu) verpflichtet. B+M löscht personenbezogene Daten, wenn eine weitere Verarbeitung/Speicherung der Daten für die Erfüllung der Zwecke, für die sie verarbeitet werden, nicht mehr erforderlich ist. Bezüglich etwaiger Löschungs- und/oder Berichtigungsansprüche wird auf die gesetzlichen Bestimmungen, betreffend natürlicher Personen insbesondere auf die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung, verwiesen. Der Kunde ermächtigt B+M ausdrücklich, Auskünfte über ihn, insbesondere über seine Vermögensverhältnisse, bei Dritten (wie z. B. Banken und Gläubigerschutzverbänden) einzuholen und auch diese Daten, insbesondere automationsunterstützt, wie zuvor angeführt zu verarbeiten. Der Kunde wird über Aufforderung jederzeit allfällige Entbindungen vom Bankgeheimnis oder Verschwiegenheitsverpflichtungen bei Dritten vornehmen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden und ermächtigt B+M ausdrücklich, dass sämtliche ihn, sein Unternehmen und/oder ein mit ihm konzernmäßig verbundenes Unternehmen betreffenden Daten von B+M an Versicherungen, soweit dies zur Versicherung von Forderungen der B+M gegen den Kunden erforderlich ist, an Gläubigerschutzverbände soweit es zur Wahrung von Gläubigerschutzinteressen erforderlich ist, an Kreditinstitute sowie zur Beurteilung des Gläubigerrisikos der B+M erforderlich ist, übermittelt werden. Der Kunde stimmt zu, dass die/der mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängende erforderliche Korrespondenz, Datenverkehr und/oder Datenaustausch durch B+M per Email erfolgt. Der Kunde stimmt auch zu, dass die/der für die Vertragserfüllung, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Wahrung berechtigter Interessen und/oder zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderliche Korrespondenz, Datenverkehr und/oder Datenaustausch durch B+M per Email erfolgt. Der Kunde seinerseits verpflichtet sich zur Geheimhaltung der ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis über B+M und/oder ein mit diesem konzernmäßig verbundenes Unternehmen zur Kenntnis gelangenden Informationen, soweit sie nicht allgemein oder ihm auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind. Gleiches gilt für B+M betreffende (zB Mitarbeiter, Gesellschafter betreffende) oder Dritte betreffende personenbezogene Daten, Informationen nach § 38 BankwesenG udglm., die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zur B+M zur Kenntnis gelangen. Der Kunde hat alle diese Informationen und Ergebnisse insbesondere vor dem Zugriff Dritter zu schützen, Der Kunde hat die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung, einzuhalten. Der Kunde hat seine Mitarbeiter zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß § 6 Datenschutzgesetz (Neu) zu verpflichten. 14. Urheberrecht: Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge, Muster, Kataloge, Prospekte und weitere Unterlagen und Dokumentationen – auch in digitaler Form – bleiben geistiges Eigentum von B+M bzw. der sonstigen Berechtigten, der Kunde erhält daran keine Werknutzungs- oder Verwertungswerte. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte werden an den Kunden nicht übertragen. Der Kunde erhält bedingt das Recht, die von B+M erstellten Unterlagen, wie Pläne, Skizzen, Zeichnungen etc. zum vertraglich bedungenen Zweck zu benutzen; diese Nutzungsmöglichkeit steht unter der Bedingung, dass der Kunde seine Vertragspflicht gegenüber B+M vollständig erfüllt. Bricht der Kunde (auch nur eine) seiner Verpflichtungen, entfällt die Nutzungsmöglichkeit zur Gänze. 15. Geheimhaltungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, bei B+M getätigte Aufträge und von dieser durchgeführte Lieferungen, sowie sich daraus ergebende Arbeiten als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln. 16. Dokumentationspflicht: Der Kunde verpflichtet sich, für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Erwerb der Ware, Unterlagen darüber anzulegen und aufzubewahren, welche Verwendung die Ware erfahren hat, insbesondere ob, und wenn ja, welche Vermischung oder Weiterverarbeitung erfolgt ist. Er sichert zu, diese Unterlagen bei Verlangen der B+M jederzeit zugänglich zu machen. Für den Fall eines Verstoßes gilt eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe - die nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht, unterliegt - von € 10.000,- als vereinbart, die B+M unabhängig vom Eintritt eines Schadens bzw. seines Umfangs einfordern kann. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist zulässig. 14. Veröffentlichung gemäß Rechnungslegungsgesetz: Baustoff + Metall Ges.m.b.H., Sitz der Firma: Wien, Firmenbuch-Nr. 70656g beim Handelsgericht Wien UID Nr. ATU 15229303 DVR Nr. 0251721 Fassung vom 23. Mai 2018

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