Technische Merkblätter: Schacht

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 29 von 32 7. Ausschreibung, Baubeschreibung Der Planer des Bauwerks hat anhand von Ausführungsplänen und technischen Beschreibungen, die ausreichend detailgenau sind, die Ausführungsarbeiten aller Gewerke und die Schnittstellen zwischen den Gewerken so vorzuplanen und zu berücksichtigen, dass ein reibungsloser Bauablauf in Bezug auf technische Vereinbarkeit und fachgerechte Leistungserbringung der Auftragnehmer sichergestellt ist. Weiters ist die Koordination aller Gewerke im Hinblick auf den Gesamtablauf der Bauarbeiten einschließlich der Nachfolgearbeiten zu beachten und im Bauzeitplan zu berücksichtigen. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen (das sind Pläne, Zeichnungen, Muster, Berechnungen, technische Beschreibungen, behördliche Genehmigungen u. dgl.), die vertragsgemäß vom Auftraggeber beizustellen sind, sind dem Auftragnehmer so rechtzeitig zu übergeben, dass dieser sie noch vor Beginn der Ausführung prüfen und die notwendigen Vorbereitungen (Bestellungen, Arbeitsvorbereitungen u. dgl.) treffen kann. Sind für die Ausführung der Leistung weitere Unterlagen erforderlich, die nicht vom Auftragnehmer beizustellen sind, sind diese rechtzeitig beim Auftraggeber anzufordern. Für Einbauten ist die ÖNORM B 2110:2013, Pkt 6.2.8.2 Einbauten zu berücksichtigen! 8. Nachweisführung Die zur Auswahl stehenden Systeme sind vom Planer hinsichtlich ihrer Gebrauchstauglichkeit und Verwendbarkeit unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (z. B. Bauordnungen) zu überprüfen und dementsprechend zu planen. Die erforderliche Nachweisführung ist vom Auftragnehmer zu erbringen. 8.1 Schachtwände (analog der Tabelle A1 der ÖNORM B 3415:2019) Wesentliches Merkmal Nachweis (Wert, Klasse, Beschreibung) Brandverhalten: Das Brandverhalten ist eine Eigenschaft der einzelnen Komponenten des verwendeten Trockenbausystems. CWFT-Entscheidungen der Europäischen Kommission (Classification Without Further Testing) oder Klassifizierung gemäß ÖNORM EN 13501-1. Feuerwiderstand: Für das eingebaute System dürfen nur die in den Klassifizierungsdokumenten beschriebenen Systemkomponenten (d. h. nur der geprüfte und klassifizierte Typ des Bauteils als Einzelteil, einschließlich des Erkennungszeichens und Handelsnamens) verwendet werden. Gegebenenfalls ist die Aufbaubeschreibung des zugehörigen Prüfberichts beizulegen. Klassifizierung gemäß ÖNORM EN 13501-2 oder objektbezogene Beurteilung gemäß Pkt 9.2 Wasserdampfdiffusion und Kondensationsschutz Bauphysikalischer Nachweis gemäß ÖNORM B 8110 (alle Teile) durch den Fachplaner inklusive Luftdichtheitskonzept, gegebenenfalls Blower-Door-Test Beständigkeit gegenüber exzentrischen Vertikallasten (Konsollasten) gemäß 7.1 und 8.2 der ÖNORM B 3415 Widerstand gegen horizontale, lineare, statische Lasten gemäß 7.1 und 8.2 der ÖNORM B 3415 Luftschalldämmung Nachweis des bewerteten Schalldämmmaßes Rw und der Spektrumanpassungswerte mittels Prüfbericht gemäß ÖNORM EN ISO 10140-2 in Verbindung mit ÖNORM EN ISO 717-1 Wärmedurchgangswiderstand Berechnung durch den Fachplaner

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