Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 2 von 32 Vorbemerkungen Dieses Merkblatt richtet sich an Bauherren, Planer, Architekten, Bauträger, Generalunternehmer, Brandschutzbeauftragte, Zivilingenieure, Brandschutzplaner, Baumeister, Behörden, Feuerwehren, technische Büros, Sachverständige und ausführende Gewerke. (Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei personenbezogenenWörtern diemännliche Form verwendet. Die entsprechenden Begriffe gelten für alle Geschlechter.) Die Erstellung dieses Merkblattes erfolgte in Kooperation mit • IBS Linz • Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien (MA39) • Versuchsanstalt TGM Akustik und Bauphysik • Holzforschung Austria • Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker • Elektro- Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker • Maler und Tapezierern • Österreichischer Fliesenverband (ÖFV) • Verband österreichischer Estrichhersteller (VÖEH) • Verband der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft Putz (ÖAP) • technisches Unterkomitee Putze (TUK) • Verband der österreichischen Dämmunternehmungen (VÖDU) • Verband der Österreichischen Stuckateur- und Trockenbauer (VÖTB) Es befasst sich mit Hinweisen für die Schnittstellen dieser Gewerke, um gemeinsam schadensfrei zu arbeiten. Die Abstimmung der Arbeiten ist vom Auftraggeber oder einem vom Auftraggeber bevollmächtigten bzw. beauftragten Vertreter (z.B.: Architekt, Baumeister, Planer) zwischen den Gewerken im Koordinierungsgespräch zu planen. Dieses Merkblatt gilt für Schachtwände in Trockenbauweise in allen Gebäudeklassen gemäß OIB Richtlinie 2 bzw den landesgesetzlichen Baubestimmungen. Nicht Gegenstand dieses Merkblatts sind Abgasanlagen, Druckbelüftungsanlagen, Installationskanäle und -schächte gemäß ÖNORM EN 1366-5 sowie vorgefertigte Installationsblöcke und dgl. sowie Schächte, die über Dach geführt werden, da diese separate Prüfungen/Klassifizierungen/Zulassungen benötigen. Um gemeinsam schadensfrei arbeiten zu können, ist die Planung der erste wichtige Punkt. Unerlässlich ist daher die Koordination zwischen sowie das „Mitdenken“ von allen Beteiligten. Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker Stukateure und Trockenausbauer Estrichleger Platten- und Fliesenleger Elektrotechniker Wärme-, Kälte- und Schallisolierer | Seite 4 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad ■ Türblattsituierung und Belagswechsel definieren und technisch erforderliche Kapillarsperren (technisches Merkblatt 3 ÖFV) einplanen und die genaue Lage der Schwind- bzw. Dehnfugen festlegen; Zargen und Türverkleidungen aus Holz erst nach der Herstellung der Verbundabdichtung und Verfliesung einbauen; Es sind die Herstellerangaben des Zargenherstellers zu beachten. ■ Erstellung eines Waagrisses durch die Baufirma ist für das Versetzen der Bodenabläufe und zur Estricherstellung notwendig. ■ Trocknungs- und Schutzzeiten d r einzelnen Fußbodenaufbauschichten sind im Bauzeitplan zu berücksichtigen. Aufh izvorgänge sind zeitgemäß den Herstellerangaben entsprechend durchzuführen und im Bauzeitplan zu beachten. ■ Seitens des Estrichs sind entsprechende Durchführungen bei Türbereichen von Fußbodenheizung (jeweils nur ein Vor- und Rücklauf) und sämtlichen Zuleitungen hinsichtlich der notwendigen Abdichtungen und des Schallschutzes ordnungsgemäß zu planen. ■ Vom Beginn bis zur Fertigstellung des Estriches haben keine Arbeiten durch andere Gewerke zu erfolgen, ausgenommen Arbeiten die zur Herstellung der Fußbodenkonstruktion notwendig sind. ■ Alle zu verfliesenden Flächen (auch Teilflächen), müss n vor Begi n der Putzarbeiten bzw. er T ockenbauarbeiten in den Bauplänen festgelegt sein, bzw. dem Auftragnehmer schriftlich bekannt gegeben werden. ■ Sonderwünsche sind im Koordionationsgespräch zu besprechen. ■ Leitungen die zur Stromversorgung nd re Räume oder Orte dienen, dürfen nur außerhalb des Schutzbereiches verlegt werden. Sanitär-, H i - und Lüftungstechniker Stukateure u enausbauer Estrichleger Platten- und Fliesenleger Elektrotechniker Maler und Tapezierer Ausgabe: 2020
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