Technische Merkblätter: Schacht

Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Schacht Ausgabe: April 2022 Seite 26 von 32 5.6 Führung von Gasleitungen In Leichtbauwänden und Schächten sind ausschließlich Rohrleitungen bis MOP ≤ 100mbar zu führen. Die zu verwendenden Rohrmaterialien sind: Stahlrohre, Edelstahlrohre, Kupferrohre und Edelstahl-Wellrohre. Die Zusatzanforderungen an den Schacht sind der ÖVGW Richtlinie GK21 zu entnehmen. Zusatzanforderungen bei Schachttyp A: – Be- und Entlüftungsöffnungen in jedem Geschoß müssen im Brandfall selbständig schließen (z.B. Feuerschutzabschluss FLI-VE) – Belüftung des Schachtes im untersten Geschoß, wobei diese im Brandfall selbständig schließen muss (z.B. Feuerschutzabschluss FLI-VE) und Entlüftung über Dach – Bei ausgeflockten/ausgestopften Schächten sind keine weiteren Maßnahmen notwendig – Abschottung bei Schachtwanddurchdringung Zusatzanforderungen bei Schachttyp B: – Be- und Entlüftungsöffnungen in jedem Geschoß ohne Brandschutzanforderung 5.7 Estricharbeiten Folgende Punkte sind bei den Estricharbeiten einzuhalten: – erforderliche Fußbodenaufbauhöhe aus der Planung ist umzusetzen – Rohrleitungen sind im Querschnitt und in der Lage so zu verlegen, dass diese völlig von der Beschüttung eingebettet werden Leitungsführung auf der Rohdecke in einer Schüttung oder einer Schicht aus Baustoffen in A2: Falls Leitungen aller Art – ausgenommen Lüftungsleitungen - auf der Rohdecke auf einer Länge von mindestens 1 m (vom Schacht gemessen) – in einer Schüttung in A2 oder – in einer Schüttung aus Baustoffen der Klasse E (EPS-Granulat mit einem Zementanteil von mindestens 125 kg/m³ als Bindemittel) sowie mit einer darüber und darunter angeordneten Lage aus Baustoffen der Klasse A2 von mindestens 3 cm, oder – in einem Steinwollriegel aus Platten (Raumgewicht mindestens 150 kg/m³) mit einer seitlichen Überlappung von jeweils mindestens 10 cm und einer Höhe von der Rohdecke bis zur Estrichunterkante, wobei etwaige Körperschalldämmungen nur aus Materialien in A2 herzustellen sind, in den Schacht geführt werden, sind beim Eintritt in den Schacht keine weiteren brandschutztechnischen Maßnahmen erforderlich. In diesen Fällen ist ausschließlich ein Steinwolle-Randdämmstreifen in A2 auszuführen. Anmerkung: Strangentlüftungen von Abwasserleitungen gelten nicht als Lüftungsleitungen im Sinne des Punktes Leitungsführung auf der Rohdecke. Wenn der Estrich brandschutztechnischer Bestandteil des Trennbauteils (Brandschutzdecke) ist, dann sind Aussparungen im Estrich nicht zulässig.

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