Technische Merkblätter: Bad

| Seite 7 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad Estrichleger Bäder mit Duschtassen höher als 2 cm und Badewannen entsprechen der Feuchtebeanspruchungsklasse W3. Flächen mit Bodenabläufen werden der Klasse W4 zugeordnet (ÖNORM B 3407). Fliesenleger Die Verbundabdichtung Plus „Wasserdichte Bahnenware (Produktspezifikation gemäß ETAG 022), verklebt mit einer CM oder RM- Verbundabdichtung (Produktspezifikation gemäß EN 14891), 5 cmüberlappend oder nach Herstellerangaben“, kann funktionell eine Bauwerksabdichtung im Badezimmer ersetzen, stellt aber eine Sonderkonstruktion dar. Wasserschäden durch Rohrbrüche zB können dadurch nicht verhindert werden. Verbundabdichtungen gemäß ÖNORM EN 14891, Systemkomponenten wie Dichtbänder, Dichtbandecken und Dichtmanschetten sind zu verwenden, siehe TMB 3 ÖFV. Es sind Fliesenmit ausreichender Rutschsicherheit zu verwenden. (BGI/GUV-I 8527) Maler Grundsätzlich sind die einschlägigen technischen Normen und Regelwerke, sowie die anerkannten Regeln der Technik für die Ausführung anzuwenden. Die Ebenheiten und Toleranzen sind gemäß ÖNORM DIN 18202 einzuhalten. Ausführungen Ausführung Trockenbau: ■ Vorsatzschalen zur Erfüllung von Brand- und Schallschutz müssen vor der Einbringung des Estriches hergestellt werden und sind bis auf die Rohdecke zu führen. Das Mischen von Materialien (Holz als erste Beplankung) ist unzulässig. Wenn der Estrich brandschutztechnischer Bestandteil des Trennbauteils (Brandschutzdecke) ist, dann sind Aussparungen im Estrich nicht zulässig.“ ■ Die Spachtelarbeiten dürfen erst dann erfolgen, wenn keine größeren Längenänderungen der Gipsplatten infolge von Feuchtigkeits- und/oder Temperaturänderungen mehr zu erwarten sind. Es sind möglichst konstante bauklimatische Bedingungen sicherzustellen, um allfällige mögliche Rissbildungen zu vermeiden. Die Temperaturen (Bauwerks- und Umgebungstemperatur) müssen einen Tag vor den Spachtelarbeiten, während derselben und mindestens 3 Tage danach über +5 °C liegen. ■ Eine doppelte Beplankung der Trockenbausysteme ist bei sanitären Einbauteilen (HängeWC, Waschtische, Urinal schwere Konsollasten gemäß ÖNORM B 3415) vorzusehen. ■ Bei allen keramischen Belägen ist eine doppelte Beplankung zu bevorzugen. Sobald schwere Konsollasten vorhanden sind, ist ausschließlich eine doppelte Beplankung zulässig, die Reduktion des Achsabstandes der Unterkonstruktion auf 41,7cm und einer einfachen Beplankung sind dafür nicht zulässig. ■ Keramische Beläge dürfen im Dünnbettverfahren bis zu einer flächenbezogenen Ge-

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