| Seite 6 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad H1 Platten und H2 Platten (GKBI und GKFI) sowie andere imprägnierte Gipsplatten sind gemäß ÖNORM B 3415 bis maximal W3 zulässig. Ab dem W4 Bereich sind Zementplatten zu verwenden. Ebenso ist imW4 Bereich ein geeigneter Korrosionsschutz der Unterkonstruktion gemäß ÖNORM EN 13964 zu planen und auszuführen. Putzverarbeiter: Bis zur Feuchtigkeitsbeanspruchungsgruppe W3 sind Kalk-Zement-Putze und gipshaltige Putze einsetzbar. Eine Freigabe des Herstellers ist erforderlich. Ab der Beanspruchungsgruppe W 4 sind nur noch Kalk-Zement-Putze zulässig. Bei Verwendung von kleinformatigen Fliesen bis zu einem Format von 20 x 20 cm darf Fertigmörtel mit einer deklarierten Druckfestigkeit von mind. 2,0 N/mm² eingesetzt werden. Bei keramischen Belägen über 20 x 20 cm sind Putzmörtel mit einer deklarierten Druckfestigkeit von mind. 2,5 N/mm² erforderlich. Bei großformatigen Fliesen gemäß ÖNORM B 3407 ist eine gesonderte Planung des Putzaufbaus, abhängig von Wandbildner, erforderlich. Zur Verfliesung vorgesehenen Flächen dürfen nur geschnitten und nicht verrieben oder geglättet werden. Feuchtebeanspruchungsgruppen W 3: ■ Kalk-Zement-Putze und Gipshaltige Putze sind vollflächig im Spritzwasserbereich gegen Feuchtigkeit abzudichten; diese Abdichtung hat gemäß ÖNORM B 3407 zu erfolgen. Feuchtebeanspruchungsgruppen W 4: ■ Kalk-Zement-Putze sind vollflächig im Spritzwasserbereich gegen Feuchtigkeit abzudichten; diese Abdichtung hat gemäß ÖNORM B 3407 zu erfolgen. ■ Gipshaltige Putze und Estriche sind unzulässig. Installateur Zum Wiederverschließen der Verbundabdichtung bei zB. Bohrlöchern sind geeignete Dichtstoffe zu verwenden. Einbauteile (Gully/Rinne) mit Sekundärentwässerung sind zu bevorzugen. Klebeflanschanschlüsse der Abläufe müssen eine Flanschbreite von mindestens 40 mm aufweisen und eine geeignete Oberfläche zur Anhaftung der Verbundabdichtung oder des Klebstoffes haben. Bei Wannendichtbandsystemen sind nur geprüfte Materialien zu verwenden. Elektrotechniker Im Bereich 0 dürfen nur Betriebsmittel <12V AC oder <30V DC betrieben werden, keine Elektrodosen. In den Bereichen 1 und 2 müssen die Betriebsmittel mindesten IPx4 aufweisen. In den Bereichen 1 und 2 sind Steckdosen (ausgenommen Rasiersteckdosen) nicht zulässig. Sind im Bereich 2 Lichtschalter vorgesehen, müssen diese außerhalb des Spritzwasserbereiches liegen ansonsten ist darauf zu achten, dass diese vom Fliesenleger eingedichtet werden können. Quelle: ÖVE E8101 Spritzwasserbereich gemäß ÖNORM B3407
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