| Seite 4 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad ■ Türblattsituierung und Belagswechsel definieren und technisch erforderliche Kapillarsperren (technisches Merkblatt 3 ÖFV) einplanen und die genaue Lage der Schwind- bzw. Dehnfugen festlegen; Zargen und Türverkleidungen aus Holz erst nach der Herstellung der Verbundabdichtung und Verfliesung einbauen; Es sind die Herstellerangaben des Zargenherstellers zu beachten. ■ Erstellung eines Waagrisses durch die Baufirma ist für das Versetzen der Bodenabläufe und zur Estricherstellung notwendig. ■ Trocknungs- und Schutzzeiten der einzelnen Fußbodenaufbauschichten sind im Bauzeitplan zu berücksichtigen. Aufheizvorgänge sind zeitgemäß den Herstellerangaben entsprechend durchzuführen und im Bauzeitplan zu beachten. ■ Seitens des Estrichs sind entsprechende Durchführungen bei Türbereichen von Fußbodenheizung (jeweils nur ein Vor- und Rücklauf) und sämtlichen Zuleitungen hinsichtlich der notwendigen Abdichtungen und des Schallschutzes ordnungsgemäß zu planen. ■ Vom Beginn bis zur Fertigstellung des Estriches haben keine Arbeiten durch andere Gewerke zu erfolgen, ausgenommen Arbeiten die zur Herstellung der Fußbodenkonstruktion notwendig sind. ■ Alle zu verfliesenden Flächen (auch Teilflächen), müssen vor Beginn der Putzarbeiten bzw. der Trockenbauarbeiten in den Bauplänen festgelegt sein, bzw. dem Auftragnehmer schriftlich bekannt gegeben werden. ■ Sonderwünsche sind im Koordionationsgespräch zu besprechen. ■ Leitungen die zur Stromversorgung anderer Räume oder Orte dienen, dürfen nur außerhalb des Schutzbereiches verlegt werden. Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker Stukateure und Trockenausbauer Estrichleger Platten- und Fliesenleger Elektrotechniker Maler und Tapezierer
RkJQdWJsaXNoZXIy NzA4NzA3