| Seite 3 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad ■ Sämtliche sonstige verdeckt eingebaute Installationen (zB Fußbodenheizung, Rohrleitungen und dergleichen) sind vom Bauherrn oder Planer bekanntzugeben. ■ Aussparungen im Estrich (Beschüttung und Trittschall) für Badewannen, Duschtrennwände und Duscheinbauten sind in der jeweiligen Größe dieser Sanitärgegenstände zu planen. ■ Die Fugenplanung (zB. Bewegungs-, Bauteilfuge und dergleichen) hat aus Gründen von technischen und optischen Gesichtspunkten ausnahmslos durch die planende Stelle zu erfolgen. ■ Zeit- und lastabhängige Estrichverformungen vor Belagsverlegung beachten (siehe Merkblatt 3. 1, VÖEH). ■ Estrichgüte und -dicke sind laut ÖNORM B 3732 Tabelle A.3 und A.4 festzulegen. ■ Art, Lage und Ausführung des Fußbodenheizungssystems definieren (Typ A,B oder C gemäß ÖNORM EN 1264-4). Bei der Angabe der Estrichabsenkung ist zusätzlich zur Belagsdicke die notwendige Dicke zB. einer elektrischen Fußbodenheizung, welche auf dem Estrich verlegt wird, zu berücksichtigen. ■ Nur die Ver- und Entsorgungsleitungen der Dusch- bzw. Badewanne, sind unter den Einbauteilen (Wannen, Duschtassen, verflieste Duschplätze) zulässig. ■ Es sind keine Revisionsöffnungen im Spritzwasserbereich erlaubt. Im Altbau sind bei Öffnungen im Spritzwasserbereich Sonderkonstruktionen zu planen. Siehe Merkblatt 3 ÖFV. ■ Dichtheitsprüfung der Wasserleitungen zeitlich planen (ÖNORM B 2531, Hygiene gemäß ÖNORM EN 1717, ÖNORM EN806 und ÖNORM B 5019). ■ Fliesengröße, Fliesentype, Festlegung der Feuchtebeanspruchungsklasse (Wahl des richtigen Verbundabdichtungssystems – siehe techn. Merkblatt 3 ÖFV), Gewicht des Belages inkl. Kleber. Bei großformatigen Fliesen sind das Merkblatt 7 ÖFV, sowie die ÖNORM B3407 zu beachten. ■ Die Fußbodenheizungsmatten sind unter der Verbundabdichtung einzuspachteln. ■ Position der Duschtrennwand , Seifenhalter, Duschstangen etc. definieren, wenn ein lastenverteilendes Montagesystem erforderlich ist. ■ Festlegung von Art und Ausführung der Randdämmstreifen gemäß ÖNORM B 3732 Punkt 5.11
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