Technische Merkblätter: Bad

| Seite 1 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad Vorbemerkungen Dieses Merkblatt richtet sich an Planer und Ausführende Gewerke. Die Erstellung dieses Merkblattes erfolgte in Kooperation mit der Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, der Elektro- Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Maler und Tapezierern, dem Österreichischen Fliesenverband, dem Verband der Österreichischen Estrichhersteller, sowie dem Verband der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft Putz (ÖAP), dem technischen Unterkomittee Putze (TUK) sowie dem Verband der Österreichischen Stuckateur- und Trockenbauer. Es befasst sich mit Hinweisen für die Schnittstellen dieser Gewerke, um gemeinsam schadensfrei zu arbeiten. Die Abstimmung zwischen den Arbeiten ist vom Auftraggeber oder einem vom Auftraggeber bevollmächtigten bzw. beauftragten Vertreter (z.B.: Architekt, Baumeister, Haustechnikplaner) zwischen den Gewerken im Koordinierungsgespräch zu planen. Als Hilfestellung kann die Checkliste im Anhang verwendet werden. Dieses Merkblatt gilt für private Bäder und gewerbliche Sanitäranlagen. Um gemeinsam schadensfrei arbeiten zu können, ist die Planung der erste wichtige Punkt. Aber auch der Planer weiß vor Beginn der Arbeiten nicht alle Gegebenheiten und kann auf Sonderwünsche oft nur kurzfristig reagieren. Unerlässlich ist daher die Koordination sowie das „Mitdenken“ zwischen allen Beteiligten. Voraussetzungen Der Planer des Bauwerks hat anhand von Ausführungsplänen und technischen Beschreibungen, die ausreichend detailgenau sind, die Arbeiten und die Schnittstellen so zu planen, auszuschreiben und zu koordinieren, dass ein reibungsloser Bauablauf in Bezug auf technische Vereinbarkeit und fachgerechte Leistungserbringung der Auftragnehmer sichergestellt ist. Die Herstellerangaben, sowie einschlägige Normen und Regelwerke sowie Merkblätter der jeweiligen Gewerke dienen als Grundlage. Planung In der Planungsphase sind alle Konstruktions- und Ausführungsdetails, insbesondere auch in bauphysikalischer Hinsicht (Brandschutz, Schallschutz, Trocknungsverlauf, Wärmeschutz und Standsicherheit), vom Planer zu erfassen. Weiters ist die Koordination aller Gewerke im Hinblick auf den Gesamtablauf der Bauarbeiten einschließlich der Nachfolgearbeiten zu beachten und im Bauzeitplan zu berücksichtigen. Es kann vorkommen, dass die bauliche Situation eine Standardkonstruktion nicht zulässt. Dann ist seitens Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten eine technisch funktionierende Sonderkonstruktion zu planen. Sonderkonstruktionen sind gesondert auszuschreiben.

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