Technische Merkblätter: Bad

| Seite 13 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad putzen mit Zement- oder Kalk-Zement-gebundenen Materialien verschlossen werden (kein Gips). Gipshaltige Befestigungsmaterialien können nur dort verwendet werden, wo achfolgend gipshaltige Putzmörtel zur Anwendung kommen. ■ Der fertige Putz muss mit dem Putzgrund fest verbunden sein und die erforderlichen produktspezifischen Eigenschaften erfüllen, sowie den normgemäßen Anforderungen entsprechen. Putzmörtel weisen an der Oberfläche üblicherweise eine Haftzugfestigkeit von >= 0,15 N/mm² und eine Druckfestigkeit zwischen 1,5 und 5,0 N/mm² (CS II gem. ÖNORM EN 998-1) auf. Putze, die diese Anforderungen erfüllen, sind für keramische Beläge geeignet. Für Natursteine sind gesonderte Maßnahmen zu planen und auszuführen. ■ An den Putz angrenzende Bauteile (z.B. Trockenbau) sind von diesem zu trennen (z.B. mittels Schattenfuge, Trennstreifen oder Kellenschnitt). ■ Putz darf nicht sandeln. Sämtliche Angaben in diesem Merkblatt erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr; eine Haftung der Autoren, der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau sowie des Herausgebers bzw. Verlages ist ausgeschlossen. Die konkrete Anwendbarkeit ist - unter Berücksichtigung der objektspezifischen Gegebenheiten - zu überprüfen. © Dieses Merkblatt ist geistiges Eigentum der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau! Allfällige Änderung, Vervielfältigung, Weitergabe o.ä. bedarf der schriftlichen Zustimmung der Organisation. Die Anwendung und Handhabung dieses Werkes liegt in der Eigenverantwortung des Nutzers. Haftungen bzw. Ansprüche können aus dem vorliegenden Merkblatt nicht abgeleitet werden. Satz- und Druckfehler vorbehalten. Literatur ■ ÖNORM B 3732 ■ ÖNORM B 2232 ■ ÖNORM B 3415 ■ ÖNORM DIN 18202 ■ ÖNORM B 3407 ■ ÖNORM B 2110 ■ ÖNORM B 2207 ■ DIN EN 14411 ■ BGI/GUV-I 8527 ■ Technische Merkblätter des ÖFV ■ Technische Merkblätter des VÖEH ■ ÖNORM B 2531 ■ ÖNORM B 2501 ■ DIN 18017-3 ■ ÖNORM H 6036 ■ ÖNORM EN 14688 ■ ÖNORM EN 997 ■ ÖNORM B 1600 ■ ÖNORM EN 12182 ■ ÖNORM EN 1717 ■ ÖNORM B 5019 ■ ÖNORM B 3692 ■ ÖNORM B 3410 ■ ÖNORM EN 13964 ■ ÖNORM EN 14891 ■ TRVB 110 B ■ ÖNORM B 2230-1 ■ ÖNORM B 3430-1 ■ EN12056EN 806 ■ ÖVE E 8101

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