| Seite 12 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad finiert. Ist keine Ausführungsart angegeben, ist eine Standardausführung durchzuführen. ■ Keine Beschichtungen auf Flächen, die verfliest werden. ■ Oberflächenbehandlungen (z.B. Beschichtungen, Tapeten) dürfen erst ausgeführt werden, wenn das Spachtelmaterial abgebunden und durchgetrocknet ist. ■ Vor Aufbringen einer Beschichtung oder eines keramischen Belages ist die Gipsplatten-Oberfläche mit einem geeigneten Tiefengrund einzulassen. Ein Aufbringen im Spritzverfahren ist unzulässig. Das verwendete Grundierungsmittel muss auf nachfolgende Beschichtungen bzw. Beläge abgestimmt sein. ■ Bei Gipsplatten-Oberflächen, die längere Zeit ungeschützt der Lichteinwirkung ausgesetzt waren (Vergilbung), empfiehlt sich eine Probeschichtung über mehrere Plattenbereiche einschließlich der verspachtelten Bereiche. Allenfalls erforderliche Absperrmittel sind nach den Richtlinien des Herstellers einzusetzen. ■ Für nachfolgende Beschichtungen, die eine besondere Beschaffenheit des Untergrundes erfordern z.B. für glatte oder strukturierte Wandbekleidungen mit Glanz (z.B. Metall- oder Vinyltapeten), Lasuren oder Anstriche mit mittlerem Glanz- oder andere hochwertigen Glätttechniken auf Dispersions- oder Kunststoffbasis, wird eine vollflächige Überspachtelung in der Ausführungsstufe 3 bzw. 4 empfohlen. ■ Die Trennung von Gipsplatten zu anderen Baustoffen darf im Zuge der Beschichtungsarbeiten nicht verschlossen werden. ■ Bei Farbbeschichtungen darf der Estrich nicht verschmutzt werden. Ausführung Putzarbeiten: Die Verputzarbeiten sind gemäß geltender ÖAP-Richtlinien sowie der ÖNORM B 3346 zu planen und auszuführen Im Besonderen gilt: ■ Die Putzarbeiten dürfen ohne besondere Schutzmaßnahmen (z.B. Heizung) nur dann durchgeführt werden, wenn die Luft-, Putzmörtel- und Putzgrundtemperatur über 5 °C betragen und die Frostfreiheit des feuchten, noch nicht abgebundenen Putzes muss sichergestellt sein. ■ Die Temperaturen müssen einen Tag vor den Putzarbeiten, während derselben und mindestens 3 Tage danach (bei Putzarten mit längerer Abbindezeit, kann dies auch länger erforderlich sein) über +5 °C liegen. Es ist erforderlich, dass der Putzgrund nach Durchfeuchtung ausreichend abtrocknet. ■ Bei zu verfliesenden Flächen muss der Putz geschnitten stehen gelassen werden und darf nicht verrieben werden ■ Elektrodosen sind mit der geplanten Nennputzdicke abzustimmen und mit systemkonformen Putzdeckeln durch den Elektriker zu schließen. ■ Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Leitungen unter Kalk-Zement- oder Zement-
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