| Seite 11 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad ■ Schutzzeiten der Estriche sind gemäß ÖNORM B3732 Tabelle A.12 einzuhalten. Ausführung Fliesenleger: ■ Der Untergrund ist zum Zeitpunkt des Beginns der Abdichtungs- und Verlegearbeiten in verlegereifem Zustand zu übergeben. ■ Der Randdämmstreifen ist ausschließlich vom Fliesenleger abzuschneiden (auf Estrichoberkante), bei einem vorzeitigem Abschneiden durch ein anderes Gewerk geht die Haftung bez. aller Fehlerquellen (Schall, Verschmutzung, Anarbeiten mit dem Fliesenkleber,…) an dieses Gewerk über. ■ Etwaige Ausgleichsarbeiten im Untergrund sind zwingend vor den Verbundabdichtungsmaßnahmen auszuführen. Der Estrichrandstreifen darf vor dem Ausgleichen nicht abgeschnitten werden. ■ Alle Wandflächen im Spritzwasserbereich von Badewannen und Duschen sind in der gesamten Länge und Breite dieser Einbauten sowie beidseitig 30 cm über deren Rand hinausgehend mit einer Verbundabdichtung herzustellen. Können diese 30 cm nicht eingehalten werden, so sind kapillarbrechende Maßnahmen vom Planer vorzusehen und vom Verleger als Sonderkonstruktion einzubauen. ■ Verbundabdichtungen sind im Bereich von Badewannen, Duschen und verfliesten Duschbodenbelägen bis mindestens 200 cm über die fertige Fußbodenoberkante herzustellen. Zusätzlich (bei höher liegenden Wasserauslässen) ist die Verbundabdichtung 30 cm über diese obersten/seitlichsten Auslässe zu führen. Kommen Wasserauslässe aus der Decke, so ist die Verbundabdichtung bis zur Decke auszuführen. Die gesamte Bodenfläche des Raumes, auch unter Badewannen und Duschtassen, ist abzudichten. Im Bereich der Wand- und Sockelverfliesung ist ein umlaufender Wandhochzug von mindestens 6 cm auszuführen. Ein Wandhochzug ist in jedem Fall auszuführen, auch wenn keine Wandverfliesung (auch Sockel) erfolgt. ■ Die Ausführung der Verbundabdichtung plus erfordert besondere Verarbeitungsschritte (siehe TMB 3). ■ Es sind Systemkomponenten wie z.B. Dichtbänder, Dichtbandecken sowie Dichtmanschetten mit der Verbundabdichtung und/ oder der Bahnenware einzukleben. ■ Die Verlegung von Dichtbändern erfolgt an allen horizontalen und vertikalen Innen- und Außenecken, sowie Trennfugen im Bereich der Flächenabdichtung. Stöße zwischen Dichtbändern und Dichtbandecken sind mind. 40 mm zu überlappen. ■ Alle Abläufe sind mit Klebe-, Schraub- oder Festflansch mit dem Verbundabdichtungsmaterial in die Flächenabdichtung einzubinden. ■ An die Türzargen ist je nach Möglichkeit dementsprechend anzudichten. Als Abschluss von Spritzwasserbereichen sind Kapillarsperren einzubauen. Siehe TMB 3 ÖFV. Ausführung Maler: ■ Die Untergrundprüfung ist unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ausführungsart mit branchenüblichen Methoden durchzuführen. ■ Die notwendigen Arbeitsgänge für die jeweilige Beschichtung sind in der ON B 3430-1 de-
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