Technische Merkblätter: Bad

| Seite 10 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad das Abfliesen des Wassers über die Elektrorohre verhindert wird. ■ Leitungen, die nicht das Badezimmer betreffen und die durch das Badezimmer führen sind im Wandbereich zumindest 5 cm tief zu verlegen. ■ Im Bereich 1 sind keine Steckdosen (ausser 25 V AC oder 60 V DC) zulässig und im Bereich 2 nur Rasiersteckdosen. ■ Keine Steckdosen (ausgenommen Rasiersteckdosen) in den Bereichen 1 und 2 (von Wanne oder Dusche 60 cm zu jeder Seite und 225 cm in die Höhe), auch nicht innerhalb eines Spiegelschrankes. ■ Ermittlung ob der Anschluss der Badewanne/ Duschtasse an den Schutzleiter bzw. Schutzpotenzialausgleichsleiter erforderlich ist. ■ In Bädern ohne Fenster ist der Ventilator gemeinsam mit der allgemeinen Beleuchtung und mit einem Nachlauf zu schalten. ■ In den Bereichen 1 und 2 sind nur Betriebsmittel der Schutzart IPx4 (zB Lampen) sowie fest angeschlossene Betriebsmittel (zB Waschmaschine) mit einer Geräteanschlussdose mit der Schutzart IPx4 zu verwenden. ■ Auslässe für zB Lichtauslass, Auslass für Therme, Auslass für Ventilator in den Bereichen 1 und 2 sind nur mittels Kabel auszuführen (keine Drähte). Ausführung Estrich: ■ Bei notwendigen Gefälleausbildungen sind diese bereits in der Beschüttung herzustellen, sodass der darauffolgende Estrich eine gleichmäßige Dicke aufweist.Die Beschüttung ist in gebundener Form auszuführen. ■ Rohrleitungen dürfen nicht beschädigt werden. ■ Für eine ordnungsgemäße Verlegung der Dampfbremse bzw. –sperre müssen die Einbauteile entsprechend unterfüttert werden bzw. bei den auszusparenden Flächen ein entsprechender stirnseitiger Abschluss zur Anarbeitung vorhanden sein. ■ Der Randdämmstreifen hat 2-3 cm über der Fußbodenoberkante ausgeführt zu sein. Die Stärke des Streifens hat bei Fußbodenheizung bzw. Kühlungen 10 mm, bei allen anderen Estrichen 5 mm zu sein (ÖNORM B 3732 Pkt. 5.11) . Auf der Rohdecke verlegte Rohrleitungen sind zur Gänze in der Ausgleichsschicht (Beschüttung) einzubetten. Der Randdämmstreifen ist vom Belagsverleger abzuschneiden. ■ Bei unzureichenden Fußbodenaufbauhöhen und daraus resultierenden möglichen Schallbrücken aufgrund zu hoch verlegter Bodenleitungen, ist von herkömmlichen Trittschalldämmungen Abstand zu nehmen und auf qualitativ hochwertige Trittschalldämmungen (auf Gummigranulatbasis oder gleichwertige) zurück zu greifen, die vollflächig ohne Unterbrechung verlegt werden können. Weiters sind diese geänderten Ausführungen bauphysikalisch zu prüfen und frei zu geben. Estrichranddämmstreifen müssen anliegend an den vertikal aufgehenden Bauteilen und in den Ecken verlegt sein. ■ Alle notwendigen Abschalungen in der Estrichkonstruktion und Beschüttung haben bauseits zu erfolgen. ■ Für einen ausreichenden Luftwechsel zur Erreichung der Trocknung ist vom Auftraggeber zu sorgen.

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