| Seite 1 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad Vorbemerkungen Dieses Merkblatt richtet sich an Planer und Ausführende Gewerke. Die Erstellung dieses Merkblattes erfolgte in Kooperation mit der Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, der Elektro- Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Maler und Tapezierern, dem Österreichischen Fliesenverband, dem Verband der Österreichischen Estrichhersteller, sowie dem Verband der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft Putz (ÖAP), dem technischen Unterkomittee Putze (TUK) sowie dem Verband der Österreichischen Stuckateur- und Trockenbauer. Es befasst sich mit Hinweisen für die Schnittstellen dieser Gewerke, um gemeinsam schadensfrei zu arbeiten. Die Abstimmung zwischen den Arbeiten ist vom Auftraggeber oder einem vom Auftraggeber bevollmächtigten bzw. beauftragten Vertreter (z.B.: Architekt, Baumeister, Haustechnikplaner) zwischen den Gewerken im Koordinierungsgespräch zu planen. Als Hilfestellung kann die Checkliste im Anhang verwendet werden. Dieses Merkblatt gilt für private Bäder und gewerbliche Sanitäranlagen. Um gemeinsam schadensfrei arbeiten zu können, ist die Planung der erste wichtige Punkt. Aber auch der Planer weiß vor Beginn der Arbeiten nicht alle Gegebenheiten und kann auf Sonderwünsche oft nur kurzfristig reagieren. Unerlässlich ist daher die Koordination sowie das „Mitdenken“ zwischen allen Beteiligten. Voraussetzungen Der Planer des Bauwerks hat anhand von Ausführungsplänen und technischen Beschreibungen, die ausreichend detailgenau sind, die Arbeiten und die Schnittstellen so zu planen, auszuschreiben und zu koordinieren, dass ein reibungsloser Bauablauf in Bezug auf technische Vereinbarkeit und fachgerechte Leistungserbringung der Auftragnehmer sichergestellt ist. Die Herstellerangaben, sowie einschlägige Normen und Regelwerke sowie Merkblätter der jeweiligen Gewerke dienen als Grundlage. Planung In der Planungsphase sind alle Konstruktions- und Ausführungsdetails, insbesondere auch in bauphysikalischer Hinsicht (Brandschutz, Schallschutz, Trocknungsverlauf, Wärmeschutz und Standsicherheit), vom Planer zu erfassen. Weiters ist die Koordination aller Gewerke im Hinblick auf den Gesamtablauf der Bauarbeiten einschließlich der Nachfolgearbeiten zu beachten und im Bauzeitplan zu berücksichtigen. Es kann vorkommen, dass die bauliche Situation eine Standardkonstruktion nicht zulässt. Dann ist seitens Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten eine technisch funktionierende Sonderkonstruktion zu planen. Sonderkonstruktionen sind gesondert auszuschreiben.
| Seite 2 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad Folgende Punkte sind in der Planung zu berücksichtigen und dem jeweiligen Handwerker im Zuge des Koordinierungsgespräches abzustimmen: ■ Barrierefreies Bauen (gemäß ÖNORM B 1600 sowie ÖNORM EN 12182). ■ Bauphysikalische Anforderungen (Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz). ■ Durchführungen und Durchdringungen sind brandschutzmäßig so zu planen, dass die bauphysikalischen Anforderungen nicht beeinträchtigt werden und keine zusätzlichen Maßnahmen in der Fußbodenkonstruktion erforderlich sind. ■ Luftdichtheit; eventuelle Be- und Entlüftung nach ÖNORM H6036. ■ Detaillierte Angaben zu den Sanitärgegenständen und den Einbauteilen sind erforderlich welche der ÖNORM EN 14688 oder ÖNORM EN 997 entsprechen. Die Planung der Position und Lage der Trinkwasserinstallationen nach ÖNORM B2531 und der Ablaufinstallationen gemäß ÖNORM B2501 (auf Grund der Ablaufbelastung der Sanitäreinrichtung) ist den Ausführenden zu übergeben. Rinnen sind wenn möglich direkt am aufgehenden Bauteil oder in einem aus estrichtechnischer Sicht sinnvollem Abstand anzuordnen, und so zu planen, dass der Einbau schall- und verlegetechnisch möglich ist. Notwendige Gefälleausbildungen sind bereits in der Beschüttungsebene zu planen. Gully und Abläufe sind in der richtigen Position (Lage und Höhe) zu definieren. Auf eventuell erforderliche Raum Be- und Entlüftung nach ÖNORM H6036 bzw. DIN18017 ist zu achten. ■ Informationen zum Wand- und Deckenaufbau der Trockenbaukonstruktion z.B. Achsabstand der Profile, Anzahl der Plattenlager und Art der Beplankung. ■ Ausführungspläne und die technischen Beschreibungen aller Anschlussdetails und Durchdringungen, inklusive der zu verwendenden Materialien und erforderlichen Abdichtungen; bei Dampfbremsen sind Durchdringungen mittels geeigneter Manschetten abzudichten (Luftdichtheit). ■ Fußbodenaufbauhöhe inkl. Oberbelag (z.B. Fliesenstärke, Kleberstärke,…) und Gefälle (Gefälleausbildung in der Beschüttung); Rohrleitungen sind im Querschnitt und in der Lage so zu planen, dass diese völlig von der Beschüttung eingebettet werden. ■ Bestimmung für Schutzbereiche von elektrischen Anlagen im Badezimmer (Bereiche 0, 1 und 2) sind einzuhalten; Anordnung von Steckdosen, Lichtauslässen und elektrischen Lüftungssystemen (Schaltung, Luftleitungen), elektrischen Anschlüssen für besondere Verbrauchsmittel wie zB. Waschmaschine, Wäschetrockner, Whirlpool, Dampfdusche, elektrische Heizsysteme sind zu planen. Ermittlung ob ein Schutzpotentialausgleichsleiter erforderlich ist (Badewanne/Duschtasse).
| Seite 3 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad ■ Sämtliche sonstige verdeckt eingebaute Installationen (zB Fußbodenheizung, Rohrleitungen und dergleichen) sind vom Bauherrn oder Planer bekanntzugeben. ■ Aussparungen im Estrich (Beschüttung und Trittschall) für Badewannen, Duschtrennwände und Duscheinbauten sind in der jeweiligen Größe dieser Sanitärgegenstände zu planen. ■ Die Fugenplanung (zB. Bewegungs-, Bauteilfuge und dergleichen) hat aus Gründen von technischen und optischen Gesichtspunkten ausnahmslos durch die planende Stelle zu erfolgen. ■ Zeit- und lastabhängige Estrichverformungen vor Belagsverlegung beachten (siehe Merkblatt 3. 1, VÖEH). ■ Estrichgüte und -dicke sind laut ÖNORM B 3732 Tabelle A.3 und A.4 festzulegen. ■ Art, Lage und Ausführung des Fußbodenheizungssystems definieren (Typ A,B oder C gemäß ÖNORM EN 1264-4). Bei der Angabe der Estrichabsenkung ist zusätzlich zur Belagsdicke die notwendige Dicke zB. einer elektrischen Fußbodenheizung, welche auf dem Estrich verlegt wird, zu berücksichtigen. ■ Nur die Ver- und Entsorgungsleitungen der Dusch- bzw. Badewanne, sind unter den Einbauteilen (Wannen, Duschtassen, verflieste Duschplätze) zulässig. ■ Es sind keine Revisionsöffnungen im Spritzwasserbereich erlaubt. Im Altbau sind bei Öffnungen im Spritzwasserbereich Sonderkonstruktionen zu planen. Siehe Merkblatt 3 ÖFV. ■ Dichtheitsprüfung der Wasserleitungen zeitlich planen (ÖNORM B 2531, Hygiene gemäß ÖNORM EN 1717, ÖNORM EN806 und ÖNORM B 5019). ■ Fliesengröße, Fliesentype, Festlegung der Feuchtebeanspruchungsklasse (Wahl des richtigen Verbundabdichtungssystems – siehe techn. Merkblatt 3 ÖFV), Gewicht des Belages inkl. Kleber. Bei großformatigen Fliesen sind das Merkblatt 7 ÖFV, sowie die ÖNORM B3407 zu beachten. ■ Die Fußbodenheizungsmatten sind unter der Verbundabdichtung einzuspachteln. ■ Position der Duschtrennwand , Seifenhalter, Duschstangen etc. definieren, wenn ein lastenverteilendes Montagesystem erforderlich ist. ■ Festlegung von Art und Ausführung der Randdämmstreifen gemäß ÖNORM B 3732 Punkt 5.11
| Seite 4 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad ■ Türblattsituierung und Belagswechsel definieren und technisch erforderliche Kapillarsperren (technisches Merkblatt 3 ÖFV) einplanen und die genaue Lage der Schwind- bzw. Dehnfugen festlegen; Zargen und Türverkleidungen aus Holz erst nach der Herstellung der Verbundabdichtung und Verfliesung einbauen; Es sind die Herstellerangaben des Zargenherstellers zu beachten. ■ Erstellung eines Waagrisses durch die Baufirma ist für das Versetzen der Bodenabläufe und zur Estricherstellung notwendig. ■ Trocknungs- und Schutzzeiten der einzelnen Fußbodenaufbauschichten sind im Bauzeitplan zu berücksichtigen. Aufheizvorgänge sind zeitgemäß den Herstellerangaben entsprechend durchzuführen und im Bauzeitplan zu beachten. ■ Seitens des Estrichs sind entsprechende Durchführungen bei Türbereichen von Fußbodenheizung (jeweils nur ein Vor- und Rücklauf) und sämtlichen Zuleitungen hinsichtlich der notwendigen Abdichtungen und des Schallschutzes ordnungsgemäß zu planen. ■ Vom Beginn bis zur Fertigstellung des Estriches haben keine Arbeiten durch andere Gewerke zu erfolgen, ausgenommen Arbeiten die zur Herstellung der Fußbodenkonstruktion notwendig sind. ■ Alle zu verfliesenden Flächen (auch Teilflächen), müssen vor Beginn der Putzarbeiten bzw. der Trockenbauarbeiten in den Bauplänen festgelegt sein, bzw. dem Auftragnehmer schriftlich bekannt gegeben werden. ■ Sonderwünsche sind im Koordionationsgespräch zu besprechen. ■ Leitungen die zur Stromversorgung anderer Räume oder Orte dienen, dürfen nur außerhalb des Schutzbereiches verlegt werden. Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker Stukateure und Trockenausbauer Estrichleger Platten- und Fliesenleger Elektrotechniker Maler und Tapezierer
| Seite 5 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad Bei der Planung des Fußbodenaufbaus (z.B. Beschüttung, Trittschalldämmung, Estrich, Bodenbelag), sind speziell die Rohrleitungen zu berücksichtigen und ergeben unterschiedliche Aufbauhöhen in der Beschüttung. Alle Rohrleitungen sind zur Gänze in der Beschüttung oder in den Wänden zu führen. Trittschalldämmplatten sind flächenbündig auf der Beschüttung zu verlegen. Der Randdämmstreifen ist vom Belagsverleger abzuschneiden. Beispiele für die Berechnung der Dicken der notwendigen Beschüttung, auf 2,4 m waagrechter Ablauflänge. Gemäß ÖNORM B 3692 ist ab der Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse W3, bei feuchtigkeitsempfindlichen tragenden Teilen eine Abdichtung auf Rohbauebene (Bauwerksabdichtung) zuzüglich einer Verbundabdichtung auszuführen. Diese Maßnahmen sind jedoch nur dann sinnvoll, wenn die Gebäudeabdichtung auf einem Gefällebeton aufgebracht und über einen Sammelabfluss entwässert wird. Folgende Punkte sind bei dieser Ausführung zu beachten: ■ Befestigungen von Rohrleitungen und Einbaugegenständen auf der Bauwerksabdichtung sind ausschließlich zu kleben (die Bauwerksabdichtung darf nicht durchdrungen werden). ■ Anspeisungen durch die Bauwerksabdichtungen müssen abgedichtet werden. ■ Das Anbinden an die Bauwerksabdichtung (Hochzug) mit der Verbundabdichtung ist eine Sonderlösung und gesondert zu planen und auszuschreiben. Die geplanten Maßnahmen nach ÖNORM B 3692 müssen auf der Baustelle ausführbar, finanziell tragbar und vom Hersteller freigegeben sein. Als Stand der Technik kann eine Verbundabdichtung plus anstelle der Bauwerksabdichtung bis inklusive W4 geplant und ausgeführt werden. Materialien Ab dem W4 Bereich sind feuchteempfindliche Materialien nicht erlaubt. Trockenbauer Wird mit nutzungsbedingt erhöhter Feuchtigkeit gerechnet, sind imprägnierte Gipsplatten (GKBI, GKFI gemäß ÖNORM B 3410) zu verwenden. Bei mehrlagigen Beplankungen sind in allen Lagen imprägnierte Platten zu verwenden. Literleistung /sec 0,36 0,5 1 Schalldämmung der Einbauteile in mm 4 4 4 ½ Rohrmuffe Ø in mm 31,5 31,5 44,5 Gefälle Ablauf 1 % (2,4 lfm) in mm 24 24 24 Gully (je nach Literleistung u. Herstellerangaben) gewählte Höhe in mm 37 48 73 Rohrreduktion 75/50 (ÖNORM B 2501) in mm - - 12,5 Mindestaufbauhöhe der Beschüttung in mm 96,5 107,5 158 + Trittschalldämmplatte (ca. 3 cm) + Estrichstärke + Gefälle Estrich 2 % (ca.5,5 cm) + Oberbelag (ca.1,5 cm)
| Seite 6 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad H1 Platten und H2 Platten (GKBI und GKFI) sowie andere imprägnierte Gipsplatten sind gemäß ÖNORM B 3415 bis maximal W3 zulässig. Ab dem W4 Bereich sind Zementplatten zu verwenden. Ebenso ist imW4 Bereich ein geeigneter Korrosionsschutz der Unterkonstruktion gemäß ÖNORM EN 13964 zu planen und auszuführen. Putzverarbeiter: Bis zur Feuchtigkeitsbeanspruchungsgruppe W3 sind Kalk-Zement-Putze und gipshaltige Putze einsetzbar. Eine Freigabe des Herstellers ist erforderlich. Ab der Beanspruchungsgruppe W 4 sind nur noch Kalk-Zement-Putze zulässig. Bei Verwendung von kleinformatigen Fliesen bis zu einem Format von 20 x 20 cm darf Fertigmörtel mit einer deklarierten Druckfestigkeit von mind. 2,0 N/mm² eingesetzt werden. Bei keramischen Belägen über 20 x 20 cm sind Putzmörtel mit einer deklarierten Druckfestigkeit von mind. 2,5 N/mm² erforderlich. Bei großformatigen Fliesen gemäß ÖNORM B 3407 ist eine gesonderte Planung des Putzaufbaus, abhängig von Wandbildner, erforderlich. Zur Verfliesung vorgesehenen Flächen dürfen nur geschnitten und nicht verrieben oder geglättet werden. Feuchtebeanspruchungsgruppen W 3: ■ Kalk-Zement-Putze und Gipshaltige Putze sind vollflächig im Spritzwasserbereich gegen Feuchtigkeit abzudichten; diese Abdichtung hat gemäß ÖNORM B 3407 zu erfolgen. Feuchtebeanspruchungsgruppen W 4: ■ Kalk-Zement-Putze sind vollflächig im Spritzwasserbereich gegen Feuchtigkeit abzudichten; diese Abdichtung hat gemäß ÖNORM B 3407 zu erfolgen. ■ Gipshaltige Putze und Estriche sind unzulässig. Installateur Zum Wiederverschließen der Verbundabdichtung bei zB. Bohrlöchern sind geeignete Dichtstoffe zu verwenden. Einbauteile (Gully/Rinne) mit Sekundärentwässerung sind zu bevorzugen. Klebeflanschanschlüsse der Abläufe müssen eine Flanschbreite von mindestens 40 mm aufweisen und eine geeignete Oberfläche zur Anhaftung der Verbundabdichtung oder des Klebstoffes haben. Bei Wannendichtbandsystemen sind nur geprüfte Materialien zu verwenden. Elektrotechniker Im Bereich 0 dürfen nur Betriebsmittel <12V AC oder <30V DC betrieben werden, keine Elektrodosen. In den Bereichen 1 und 2 müssen die Betriebsmittel mindesten IPx4 aufweisen. In den Bereichen 1 und 2 sind Steckdosen (ausgenommen Rasiersteckdosen) nicht zulässig. Sind im Bereich 2 Lichtschalter vorgesehen, müssen diese außerhalb des Spritzwasserbereiches liegen ansonsten ist darauf zu achten, dass diese vom Fliesenleger eingedichtet werden können. Quelle: ÖVE E8101 Spritzwasserbereich gemäß ÖNORM B3407
| Seite 7 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad Estrichleger Bäder mit Duschtassen höher als 2 cm und Badewannen entsprechen der Feuchtebeanspruchungsklasse W3. Flächen mit Bodenabläufen werden der Klasse W4 zugeordnet (ÖNORM B 3407). Fliesenleger Die Verbundabdichtung Plus „Wasserdichte Bahnenware (Produktspezifikation gemäß ETAG 022), verklebt mit einer CM oder RM- Verbundabdichtung (Produktspezifikation gemäß EN 14891), 5 cmüberlappend oder nach Herstellerangaben“, kann funktionell eine Bauwerksabdichtung im Badezimmer ersetzen, stellt aber eine Sonderkonstruktion dar. Wasserschäden durch Rohrbrüche zB können dadurch nicht verhindert werden. Verbundabdichtungen gemäß ÖNORM EN 14891, Systemkomponenten wie Dichtbänder, Dichtbandecken und Dichtmanschetten sind zu verwenden, siehe TMB 3 ÖFV. Es sind Fliesenmit ausreichender Rutschsicherheit zu verwenden. (BGI/GUV-I 8527) Maler Grundsätzlich sind die einschlägigen technischen Normen und Regelwerke, sowie die anerkannten Regeln der Technik für die Ausführung anzuwenden. Die Ebenheiten und Toleranzen sind gemäß ÖNORM DIN 18202 einzuhalten. Ausführungen Ausführung Trockenbau: ■ Vorsatzschalen zur Erfüllung von Brand- und Schallschutz müssen vor der Einbringung des Estriches hergestellt werden und sind bis auf die Rohdecke zu führen. Das Mischen von Materialien (Holz als erste Beplankung) ist unzulässig. Wenn der Estrich brandschutztechnischer Bestandteil des Trennbauteils (Brandschutzdecke) ist, dann sind Aussparungen im Estrich nicht zulässig.“ ■ Die Spachtelarbeiten dürfen erst dann erfolgen, wenn keine größeren Längenänderungen der Gipsplatten infolge von Feuchtigkeits- und/oder Temperaturänderungen mehr zu erwarten sind. Es sind möglichst konstante bauklimatische Bedingungen sicherzustellen, um allfällige mögliche Rissbildungen zu vermeiden. Die Temperaturen (Bauwerks- und Umgebungstemperatur) müssen einen Tag vor den Spachtelarbeiten, während derselben und mindestens 3 Tage danach über +5 °C liegen. ■ Eine doppelte Beplankung der Trockenbausysteme ist bei sanitären Einbauteilen (HängeWC, Waschtische, Urinal schwere Konsollasten gemäß ÖNORM B 3415) vorzusehen. ■ Bei allen keramischen Belägen ist eine doppelte Beplankung zu bevorzugen. Sobald schwere Konsollasten vorhanden sind, ist ausschließlich eine doppelte Beplankung zulässig, die Reduktion des Achsabstandes der Unterkonstruktion auf 41,7cm und einer einfachen Beplankung sind dafür nicht zulässig. ■ Keramische Beläge dürfen im Dünnbettverfahren bis zu einer flächenbezogenen Ge-
| Seite 8 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad samtmasse (Kleber und keramischer Belag) von 35 kg/m² auf Trockenbauwände aufgebracht werden. ■ Die Befestigungen der Leitungen in Trockenbauwänden müssen die schalltechnischen Anforderungen erfüllen. Rohre und Rohrleitungen im Hohlraummüssen an den Profilen befestigt werden. Die Ausnehmungen in den Profilstegen sind mit geeignetem Werkzeug herzustellen. Dabei darf das Profil an den Profilflanschen nicht durchgeschnitten werden. Die max. Öffnungsgrößen sind gemäß ÖNORM B 3415 einzuhalten. ■ Nicht systemgerechte Bauteile und Tragkonstruktionen (zB Schaltafeln, Holzbretter, OSB Platten,…) sind nicht zulässig. ■ Grundsätzlich ist die Verarbeitung von ganzen bzw. raumhohen Gipsplatten anzustreben, diese sind im Verband anzuordnen und dicht zu stoßen. ■ Querstöße sind in jeder Lage um mind. 40 cm zu versetzen. Die Aneinanderreihung von mehreren Reststücken (Plattenstreifen von einer Länge von ca. 40 cm, die mind. 3 mal je Profil zu befestigen sind ist unzulässig. Dies gilt für alle Plattenlagen. ■ Die Verspachtelung unter keramischen Belegen ist ausschließlich in Ausführungsstufe 1, gemäß ÖNORM B 3415 auszuführen. ■ Einbauteile wie Steckdosen, Schalterdosen und dergleichen sind so anzuordnen, dass beim Einbau keine Profile beschädigt oder durchgeschnitten werden. ■ Einbauteile, Leitungen und andere Bauteile die Dampfbremsen durchdringen sind mit geeigneten Klebebändern/Abdichtungen gemäß Dichtheitskonzept des Planers einzubauen. ■ Installationsdurchlässe, z. B. für Wasserrohre, ca. 10 mm zentrisch größer ausschneiden als der Rohrdurchmesser. Ausführung Installateur: ■ Keine konischen Baustopfen. ■ Verbundabdichtung Spritzwasserbereich: mindestens 30 cm über der obersten Wasserentnahmestelle (z.B. Kopfbrause), mindestens 200 cm (z.B. Handbrause) über der Fußbodenoberkante. ■ Abflussleistungen der Entwässerungsgegenstände sind zur Ablaufdimensionierung nach ÖNORM B 2501 zu beachten. ■ Bei der Verlegung von Trittschalldämmplatten, gleichzeitig Träger für Fußbodenheizleitung, sind auch die Randdämmstreifen fachgerecht zu verlegen. ■ Zur Montage von schweren Konsollasten (Waschbecken, Haltegriffe, Bidet, Sitze,…) sind selbsttragende, systemgerechte Montageelemente im Trockenbau zu verwenden. ■ Sämtliche Installationsdurchführungen (Wasserzuleitungen, Wasserableitungen, elektrische Rohinstallationen usw.) sind vom zuständigen Professionisten vor Beginn der Verbundabdichtungsarbeiten so auszuführen und zu positionieren, dass diese mit einer passenden Dichtmanschette in die Verbundabdichtung eingebunden werden können. Heft Trockenbaupraxis, Saint-Gobain Rigips Austria
| Seite 9 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad ■ Beim Höhenausgleich eines zu tief sitzenden Gullys auf die Dichtebene ist ein Aufstockelement mit Dichtflansch vom Installateur zu versetzen (Waagriss ist erforderlich). ■ Das Aufstellen der Badewanne und Duschtasse darf erst nach vollständiger Aushärtung der Verbundabdichtung in diesem Bereich erfolgen. ■ Armaturenauslässe müssen über dem verlegereifen Untergrund mindestens 7 mm und dürfen maximal 12 mm herausragen (Belagsdicke beachten). ■ Bei Mischbatterien sind die original Dichtflanschkonstruktionen, die Bestandteil der UP-Armatur sind, zu verwenden. Diese werden vom Fliesenleger in die Flächenabdichtung eingebunden. ■ Abflussrohre sollen in einer „andichtbaren“ Länge (mind. 30 mm - Koordinierungsgespräch) im rechten Winkel aus dem Untergrund herausragen, damit diese ordnungsgemäß eingebunden werden können. ■ Alle eingeflanschten Durchdringungen sind in ihrer Position zu belassen, um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. ■ Sämtliche Dichtflanschanschlüsse zum Bodenablauf samt Dichtungsring sind vom Installateur zu montieren. ■ Badewannen- und Duschtassenränder haben formstabil ausgeführt zu sein und es sind die vom Hersteller empfohlenen Montageelemente entsprechend der Einbauanleitung zu verwenden. ■ In der Fußbodenkonstruktion verlegte Rohrleitungen sind vom Installateur so zu sichern, dass sie von den Nachfolgegewerken bei sachgemäßem Vorgehen weder beschädigt noch aus ihrer Lage verschoben werden können. Die Fixierung der Leitungen hat mit körperschalldämmenden Materialien zu erfolgen. ■ Es sind geeignete, geprüfte Dichtstoffe für das dichte Anbringen der Badewanne oder Duschtasse an die Verbundabdichtung zu verwenden. (Es können auch geprüfte Wanndendichtbandsysteme verwendet werden.) Ausführung Elektrotechniker: ■ Elektroinstallationen im Wandbereich sind nur senkrecht auszuführen. ■ E-Fußbodenheizungen müssen über ein, mit einem Schutzleiter verbundenem Metallgitter verfügen und sind nach dem Einspachteln und nach der Verfliesung mit Protokoll und dem richtigen Messgerät zu überprüfen. Abdichtung des Fliesenlegers muss über der Heizungsschicht liegen. ■ Leitungen für elektrische Betriebsmittel über der Oberkante der Badewanne und Dusche sind von oben zu installieren. ■ Leitungen für elektrische Betriebsmittel unter der Oberkante der Badewanne und Dusche sind von unten so zu installieren, dass Dichtstoff Wartungsfuge 5 mm
| Seite 10 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad das Abfliesen des Wassers über die Elektrorohre verhindert wird. ■ Leitungen, die nicht das Badezimmer betreffen und die durch das Badezimmer führen sind im Wandbereich zumindest 5 cm tief zu verlegen. ■ Im Bereich 1 sind keine Steckdosen (ausser 25 V AC oder 60 V DC) zulässig und im Bereich 2 nur Rasiersteckdosen. ■ Keine Steckdosen (ausgenommen Rasiersteckdosen) in den Bereichen 1 und 2 (von Wanne oder Dusche 60 cm zu jeder Seite und 225 cm in die Höhe), auch nicht innerhalb eines Spiegelschrankes. ■ Ermittlung ob der Anschluss der Badewanne/ Duschtasse an den Schutzleiter bzw. Schutzpotenzialausgleichsleiter erforderlich ist. ■ In Bädern ohne Fenster ist der Ventilator gemeinsam mit der allgemeinen Beleuchtung und mit einem Nachlauf zu schalten. ■ In den Bereichen 1 und 2 sind nur Betriebsmittel der Schutzart IPx4 (zB Lampen) sowie fest angeschlossene Betriebsmittel (zB Waschmaschine) mit einer Geräteanschlussdose mit der Schutzart IPx4 zu verwenden. ■ Auslässe für zB Lichtauslass, Auslass für Therme, Auslass für Ventilator in den Bereichen 1 und 2 sind nur mittels Kabel auszuführen (keine Drähte). Ausführung Estrich: ■ Bei notwendigen Gefälleausbildungen sind diese bereits in der Beschüttung herzustellen, sodass der darauffolgende Estrich eine gleichmäßige Dicke aufweist.Die Beschüttung ist in gebundener Form auszuführen. ■ Rohrleitungen dürfen nicht beschädigt werden. ■ Für eine ordnungsgemäße Verlegung der Dampfbremse bzw. –sperre müssen die Einbauteile entsprechend unterfüttert werden bzw. bei den auszusparenden Flächen ein entsprechender stirnseitiger Abschluss zur Anarbeitung vorhanden sein. ■ Der Randdämmstreifen hat 2-3 cm über der Fußbodenoberkante ausgeführt zu sein. Die Stärke des Streifens hat bei Fußbodenheizung bzw. Kühlungen 10 mm, bei allen anderen Estrichen 5 mm zu sein (ÖNORM B 3732 Pkt. 5.11) . Auf der Rohdecke verlegte Rohrleitungen sind zur Gänze in der Ausgleichsschicht (Beschüttung) einzubetten. Der Randdämmstreifen ist vom Belagsverleger abzuschneiden. ■ Bei unzureichenden Fußbodenaufbauhöhen und daraus resultierenden möglichen Schallbrücken aufgrund zu hoch verlegter Bodenleitungen, ist von herkömmlichen Trittschalldämmungen Abstand zu nehmen und auf qualitativ hochwertige Trittschalldämmungen (auf Gummigranulatbasis oder gleichwertige) zurück zu greifen, die vollflächig ohne Unterbrechung verlegt werden können. Weiters sind diese geänderten Ausführungen bauphysikalisch zu prüfen und frei zu geben. Estrichranddämmstreifen müssen anliegend an den vertikal aufgehenden Bauteilen und in den Ecken verlegt sein. ■ Alle notwendigen Abschalungen in der Estrichkonstruktion und Beschüttung haben bauseits zu erfolgen. ■ Für einen ausreichenden Luftwechsel zur Erreichung der Trocknung ist vom Auftraggeber zu sorgen.
| Seite 11 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad ■ Schutzzeiten der Estriche sind gemäß ÖNORM B3732 Tabelle A.12 einzuhalten. Ausführung Fliesenleger: ■ Der Untergrund ist zum Zeitpunkt des Beginns der Abdichtungs- und Verlegearbeiten in verlegereifem Zustand zu übergeben. ■ Der Randdämmstreifen ist ausschließlich vom Fliesenleger abzuschneiden (auf Estrichoberkante), bei einem vorzeitigem Abschneiden durch ein anderes Gewerk geht die Haftung bez. aller Fehlerquellen (Schall, Verschmutzung, Anarbeiten mit dem Fliesenkleber,…) an dieses Gewerk über. ■ Etwaige Ausgleichsarbeiten im Untergrund sind zwingend vor den Verbundabdichtungsmaßnahmen auszuführen. Der Estrichrandstreifen darf vor dem Ausgleichen nicht abgeschnitten werden. ■ Alle Wandflächen im Spritzwasserbereich von Badewannen und Duschen sind in der gesamten Länge und Breite dieser Einbauten sowie beidseitig 30 cm über deren Rand hinausgehend mit einer Verbundabdichtung herzustellen. Können diese 30 cm nicht eingehalten werden, so sind kapillarbrechende Maßnahmen vom Planer vorzusehen und vom Verleger als Sonderkonstruktion einzubauen. ■ Verbundabdichtungen sind im Bereich von Badewannen, Duschen und verfliesten Duschbodenbelägen bis mindestens 200 cm über die fertige Fußbodenoberkante herzustellen. Zusätzlich (bei höher liegenden Wasserauslässen) ist die Verbundabdichtung 30 cm über diese obersten/seitlichsten Auslässe zu führen. Kommen Wasserauslässe aus der Decke, so ist die Verbundabdichtung bis zur Decke auszuführen. Die gesamte Bodenfläche des Raumes, auch unter Badewannen und Duschtassen, ist abzudichten. Im Bereich der Wand- und Sockelverfliesung ist ein umlaufender Wandhochzug von mindestens 6 cm auszuführen. Ein Wandhochzug ist in jedem Fall auszuführen, auch wenn keine Wandverfliesung (auch Sockel) erfolgt. ■ Die Ausführung der Verbundabdichtung plus erfordert besondere Verarbeitungsschritte (siehe TMB 3). ■ Es sind Systemkomponenten wie z.B. Dichtbänder, Dichtbandecken sowie Dichtmanschetten mit der Verbundabdichtung und/ oder der Bahnenware einzukleben. ■ Die Verlegung von Dichtbändern erfolgt an allen horizontalen und vertikalen Innen- und Außenecken, sowie Trennfugen im Bereich der Flächenabdichtung. Stöße zwischen Dichtbändern und Dichtbandecken sind mind. 40 mm zu überlappen. ■ Alle Abläufe sind mit Klebe-, Schraub- oder Festflansch mit dem Verbundabdichtungsmaterial in die Flächenabdichtung einzubinden. ■ An die Türzargen ist je nach Möglichkeit dementsprechend anzudichten. Als Abschluss von Spritzwasserbereichen sind Kapillarsperren einzubauen. Siehe TMB 3 ÖFV. Ausführung Maler: ■ Die Untergrundprüfung ist unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ausführungsart mit branchenüblichen Methoden durchzuführen. ■ Die notwendigen Arbeitsgänge für die jeweilige Beschichtung sind in der ON B 3430-1 de-
| Seite 12 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad finiert. Ist keine Ausführungsart angegeben, ist eine Standardausführung durchzuführen. ■ Keine Beschichtungen auf Flächen, die verfliest werden. ■ Oberflächenbehandlungen (z.B. Beschichtungen, Tapeten) dürfen erst ausgeführt werden, wenn das Spachtelmaterial abgebunden und durchgetrocknet ist. ■ Vor Aufbringen einer Beschichtung oder eines keramischen Belages ist die Gipsplatten-Oberfläche mit einem geeigneten Tiefengrund einzulassen. Ein Aufbringen im Spritzverfahren ist unzulässig. Das verwendete Grundierungsmittel muss auf nachfolgende Beschichtungen bzw. Beläge abgestimmt sein. ■ Bei Gipsplatten-Oberflächen, die längere Zeit ungeschützt der Lichteinwirkung ausgesetzt waren (Vergilbung), empfiehlt sich eine Probeschichtung über mehrere Plattenbereiche einschließlich der verspachtelten Bereiche. Allenfalls erforderliche Absperrmittel sind nach den Richtlinien des Herstellers einzusetzen. ■ Für nachfolgende Beschichtungen, die eine besondere Beschaffenheit des Untergrundes erfordern z.B. für glatte oder strukturierte Wandbekleidungen mit Glanz (z.B. Metall- oder Vinyltapeten), Lasuren oder Anstriche mit mittlerem Glanz- oder andere hochwertigen Glätttechniken auf Dispersions- oder Kunststoffbasis, wird eine vollflächige Überspachtelung in der Ausführungsstufe 3 bzw. 4 empfohlen. ■ Die Trennung von Gipsplatten zu anderen Baustoffen darf im Zuge der Beschichtungsarbeiten nicht verschlossen werden. ■ Bei Farbbeschichtungen darf der Estrich nicht verschmutzt werden. Ausführung Putzarbeiten: Die Verputzarbeiten sind gemäß geltender ÖAP-Richtlinien sowie der ÖNORM B 3346 zu planen und auszuführen Im Besonderen gilt: ■ Die Putzarbeiten dürfen ohne besondere Schutzmaßnahmen (z.B. Heizung) nur dann durchgeführt werden, wenn die Luft-, Putzmörtel- und Putzgrundtemperatur über 5 °C betragen und die Frostfreiheit des feuchten, noch nicht abgebundenen Putzes muss sichergestellt sein. ■ Die Temperaturen müssen einen Tag vor den Putzarbeiten, während derselben und mindestens 3 Tage danach (bei Putzarten mit längerer Abbindezeit, kann dies auch länger erforderlich sein) über +5 °C liegen. Es ist erforderlich, dass der Putzgrund nach Durchfeuchtung ausreichend abtrocknet. ■ Bei zu verfliesenden Flächen muss der Putz geschnitten stehen gelassen werden und darf nicht verrieben werden ■ Elektrodosen sind mit der geplanten Nennputzdicke abzustimmen und mit systemkonformen Putzdeckeln durch den Elektriker zu schließen. ■ Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Leitungen unter Kalk-Zement- oder Zement-
| Seite 13 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad putzen mit Zement- oder Kalk-Zement-gebundenen Materialien verschlossen werden (kein Gips). Gipshaltige Befestigungsmaterialien können nur dort verwendet werden, wo achfolgend gipshaltige Putzmörtel zur Anwendung kommen. ■ Der fertige Putz muss mit dem Putzgrund fest verbunden sein und die erforderlichen produktspezifischen Eigenschaften erfüllen, sowie den normgemäßen Anforderungen entsprechen. Putzmörtel weisen an der Oberfläche üblicherweise eine Haftzugfestigkeit von >= 0,15 N/mm² und eine Druckfestigkeit zwischen 1,5 und 5,0 N/mm² (CS II gem. ÖNORM EN 998-1) auf. Putze, die diese Anforderungen erfüllen, sind für keramische Beläge geeignet. Für Natursteine sind gesonderte Maßnahmen zu planen und auszuführen. ■ An den Putz angrenzende Bauteile (z.B. Trockenbau) sind von diesem zu trennen (z.B. mittels Schattenfuge, Trennstreifen oder Kellenschnitt). ■ Putz darf nicht sandeln. Sämtliche Angaben in diesem Merkblatt erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr; eine Haftung der Autoren, der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau sowie des Herausgebers bzw. Verlages ist ausgeschlossen. Die konkrete Anwendbarkeit ist - unter Berücksichtigung der objektspezifischen Gegebenheiten - zu überprüfen. © Dieses Merkblatt ist geistiges Eigentum der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau! Allfällige Änderung, Vervielfältigung, Weitergabe o.ä. bedarf der schriftlichen Zustimmung der Organisation. Die Anwendung und Handhabung dieses Werkes liegt in der Eigenverantwortung des Nutzers. Haftungen bzw. Ansprüche können aus dem vorliegenden Merkblatt nicht abgeleitet werden. Satz- und Druckfehler vorbehalten. Literatur ■ ÖNORM B 3732 ■ ÖNORM B 2232 ■ ÖNORM B 3415 ■ ÖNORM DIN 18202 ■ ÖNORM B 3407 ■ ÖNORM B 2110 ■ ÖNORM B 2207 ■ DIN EN 14411 ■ BGI/GUV-I 8527 ■ Technische Merkblätter des ÖFV ■ Technische Merkblätter des VÖEH ■ ÖNORM B 2531 ■ ÖNORM B 2501 ■ DIN 18017-3 ■ ÖNORM H 6036 ■ ÖNORM EN 14688 ■ ÖNORM EN 997 ■ ÖNORM B 1600 ■ ÖNORM EN 12182 ■ ÖNORM EN 1717 ■ ÖNORM B 5019 ■ ÖNORM B 3692 ■ ÖNORM B 3410 ■ ÖNORM EN 13964 ■ ÖNORM EN 14891 ■ TRVB 110 B ■ ÖNORM B 2230-1 ■ ÖNORM B 3430-1 ■ EN12056EN 806 ■ ÖVE E 8101
| Seite 14 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad Checkliste: FBauphysikalische Anforderungen FInformationen zum Wand- und Deckenaufbau FBarrierefreies Bauen FAusführungspläne und die technischen Beschreibungen aller Anschlussdetails und Durchdringungen FGebäudedehnfugen, Bewegungsfugen und Scheinfugen FFußbodenaufbauhöhe FDünnschichtige Sonderfußbodenkonstruktion bei nicht ausreichender Schüttungshöhe aufgrund Rohinstallation durch zu geringe Aufbauhöhe vom Planer FNotwendige Gefälleausbildungen im Duschbereich planen FRohrleitungen und deren Isolierungen geschützt FNur Ver- und Entsorgungsleitungen der Dusch- bzw. Badewanne unter den Einbauteilen FRevisionsöffnungen oder E-Dosen im Spritzwasserbereich vorhanden FArt und Ausführung des Fußbodenheizungssystems FErhöhte Ebenflächigkeit bestellen bzw. ausschreiben sofern erforderlich FInformation über die Größe der Sanitäreinbauteile vom Planer/Installateur dem Estrichleger übergeben FBadewanne und Duschtasse auf die Rohbauebene FAussparungen im Estrich für Badewannen und Duscheinbauten bis auf Rohdecke FEstricheinbringung am _________________ FFestlegung des Feuchtebereichs FKapillarbrechende Maßnahmen erforderlich FAngaben zu Fliesengröße, Fliesentype FDetaillierte Angaben zu den Sanitärgegenständen FDetaillierte Angaben zu den Sanitäreinbauteilen FBestimmung der Schutzbereiche FVerdeckt liegende eingebaute Installationen Fzeitliche Planung der Dichtheitsprüfung der Wasserleitungen - Hygiene FPosition der Duschtrennwand, Seifenhalter, Duschstangen,… FFliesenbereich angeben FKeine Farbe im Bereich der Fliesen FRandstreifen durch Fliesenleger abschneiden FAusheizprotokoll vorhanden FBauzeitplan FWaagriss
| Seite 15 von 15 Merkblatt 22 Merkblatt der Gemeinschaft Gewerke Innenausbau Unser Bad Skizzen: M 1:20 M 1:20
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