VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN Der Kunde ist auf seine Kosten verpflichtet nach Anzeige der Fertigstellung der Montageleistung diese umgehend abzunehmen und die Abnahme in einem gemeinsamen schriftlichen Abnahmeprotokoll festzuhalten. Sollte der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommen, geht die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware mit Abschluss der Montageleistung, ungeachtet einer Abnahme, auf den Kunden über. B+M trifft keine Warnpflicht hinsichtlich der vom Kunden beigestellten Ausführungsunterlagen, Gutachten und der bereits von Dritten durchgeführten Vorleistungen. Zur Entgegennahme von Warnungen ist die örtliche Bauaufsicht befugt. Im Falle der Verletzung einer Warnpflicht sind die daraus entstandenen Kosten Sowieso-Kosten, weiters entfällt der Entgeltsanspruch nur für jenen Leistungsteil, der von den Folgen der Warnpflichtverletzung umfasst ist. Der Kunde hat die von B+M auf die Montagestelle/betreffende Baustelle eingebrachten Montagegegenstände und Zubehör, Arbeitsbehelfe und Werkzeuge in entsprechende Obsorge zu nehmen und haftet bis zur Abnahme der Montagearbeiten für deren Beschädigung, Zerstörung und/oder Abhandenkommen. Im Übrigen wird auf die übrigen Bestimmungen der auch für die Montage geltenden gegenständlichen B+M-VERKAUFS- UND LIEFERBEDUNGUNGEN und insbesondere auch auf die Bestimmungen deren Punktes 2.hingewiesen. 13. Datenschutz, Ermächtigung der B+M, Geheimhaltungspflicht des Kunden: Die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten des Kunden und seines Unternehmens (z.B. Name, Bezeichnung, Firma, geografische Anschrift, Adressen, Telefonnummer, Telefax, Emailadressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschriften und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) sowie die weiteren für die Geschäftsbeziehung, zur Vertragserfüllung, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Wahrung berechtigter Interessen und zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlichen Daten des Kunden und seines Unternehmens, nämlich - Vertretungsbefugnisse, Vollmachten für den Kunden, Namen und geschäftliche Kontaktdaten (Telefon, Email, Adresse) Geburtsdaten und Funktionsdaten von Mitarbeitern, Vertretern, Mitgliedern der Geschäftsleitung, Eigentümern des Kunden, geschäftliche Kontaktdaten (Telefon, Email, Adresse) Geburtsdatum, Vermögensverhältnisse des Kunden als natürliche Person und weiters - z.B. Einkaufslimits, Vertragsdaten Auftragsdaten, Bestelldaten, Lieferdaten, Fakturadaten, Zahlungsdaten, Mahndaten, Betreibungsdaten, offene Posten- Listen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Jahresabschlüsse, Vermögensverzeichnisse, Risikobewertungen etc. werden von B+M, insbesondere automationsunterstützt, verarbeitet. Diese Daten werden zu Zwecken der Geschäftsbeziehung zum Kunden, zur Vertragserfüllung, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Wahrung berechtigter Interessen und zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen durch B+M verarbeitet. Es kann dabei dazu erforderlich sein, dass diese Daten (auch) von einer anderen Gesellschaft innerhalb der B+M-Gruppe, von Auftragsverarbeitern, Zulieferern sowie freiberuflichen Beauftragten/Bevollmächtigen insbesondere automationsunterstützt, verarbeitet werden. B+M hat seine Mitarbeiter zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß § 6 Datenschutzgesetz (Neu) verpflichtet. B+M löscht personenbezogene Daten, wenn eine weitere Verarbeitung/ Speicherung der Daten für die Erfüllung der Zwecke, für die sie verarbeitet werden, nicht mehr erforderlich ist. Bezüglich etwaiger Löschungs- und/oder Berichtigungsansprüche wird auf die gesetzlichen Bestimmungen, betreffend natürliche Personen insbesondere auf die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden „DSGVO“), verwiesen. Der Kunde ermächtigt B+M ausdrücklich, Auskünfte über ihn, insbesondere über seine Vermögensverhältnisse, bei Dritten (wie z. B. Banken und Gläubigerschutzverbänden) einzuholen und auch diese Daten, insbesondere automationsunterstützt, wie zuvor angeführt zu verarbeiten. Der Kunde wird über Aufforderung jederzeit allfällige Entbindungen vom Bankgeheimnis oder Verschwiegenheitsverpflichtungen bei Dritten vornehmen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden und ermächtigt B+M ausdrücklich, dass sämtliche ihn, sein Unternehmen und/oder ein mit ihm konzernmäßig verbundenes Unternehmen betreffenden Daten von B+M an Versicherungen, soweit dies zur Versicherung von Forderungen der B+M gegen den Kunden erforderlich ist, an Gläubigerschutzverbände soweit es zur Wahrung von Gläubigerschutzinteressen erforderlich ist, an Kreditinstitute sowie zur Beurteilung des Gläubigerrisikos der B+M erforderlich ist, übermittelt werden. Der Kunde stimmt zu, dass die/der mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängende erforderliche Korrespondenz, Datenverkehr und/oder Datenaustausch durch B+M (auch) per Email, MessengerDienst u.dgl.m. erfolgt. Der Kunde stimmt auch zu, dass die/der für die Vertragserfüllung, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Wahrung berechtigter Interessen und/oder zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderliche Korrespondenz, Datenverkehr und/oder Datenaustausch durch B+M (auch) per Email, Messenger-Dienst u.dgl.m. erfolgt. Der Kunde seinerseits verpflichtet sich zur Geheimhaltung der ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis über B+M und/oder ein mit dieser konzernmäßig verbundenes Unternehmen zur Kenntnis gelangenden Informationen, soweit sie nicht allgemein oder ihm auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind. Gleiches gilt für B+M (z.B. Mitarbeiter, Gesellschafter) oder Dritte betreffende personenbezogene Daten, Informationen nach § 38 BankwesenG und dergleichen mehr, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zur B+M zur Kenntnis gelangen. Der Kunde hat alle diese Informationen und Ergebnisse insbesondere vor dem Zugriff Dritter zu schützen, Der Kunde hat die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die Bestimmungen der DSGVO, einzuhalten. Der Kunde hat seine Mitarbeiter zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß § 6 Datenschutzgesetz (Neu) zu verpflichten. 14. Urheberrecht: Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge, Muster, Kataloge, Prospekte und weitere Unterlagen und Dokumentationen – auch in digitaler Form – bleiben geistiges Eigentum von B+M bzw. der sonstigen Berechtigten, der Kunde erhält daran keine Werknutzungs- und/oder Verwertungsrechte. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte werden an den Kunden nicht übertragen. Der Kunde erhält bedingt das Recht, die von B+M erstellten Unterlagen, wie Pläne, Skizzen, Zeichnungen etc. zum vertraglich bedungenen Zweck zu benutzen; diese Nutzungsmöglichkeit steht unter der Bedingung, dass der Kunde seine Vertragspflicht gegenüber B+M vollständig erfüllt. Bricht der Kunde (auch nur eine) seiner Verpflichtungen, entfällt die Nutzungsmöglichkeit zur Gänze. 15. Geheimhaltungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, bei B+M getätigte Aufträge und von dieser durchgeführte Lieferungen, sowie sich daraus ergebende Arbeiten als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln. 16. Dokumentationspflicht: Der Kunde verpflichtet sich, für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Erwerb der Ware, Unterlagen darüber anzulegen und aufzubewahren, welche Verwendung die Ware erfahren hat, insbesondere ob, und wenn ja, welche Vermischung oder Weiterverarbeitung erfolgt ist. Er sichert zu, diese Unterlagen bei Verlangen der B+M jederzeit zugänglich zu machen. Für den Fall eines Verstoßes gilt pro Verstoß eine verschuldensunabhängige, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende, Konventionalstrafe von € 15.000,- als vereinbart, die B+M unabhängig vom Eintritt eines Schadens bzw. seines Umfangs einfordern kann. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist bei jedem solchen Verstoß zulässig. Daten B+M Baustoff + Metall Gesellschaft m.b.H Gorskistraße 5-7, 1230 Wien Telefon: +43 1 6163631 E-Mail: zentrale@baustoff-metall.com Website: www.baustoff-metall.at FN 70656g (Handelsgericht Wien) UID-Nr. ATU 15229303 Fassung Jänner 2024 147 PRODUKTKATALOG 2025
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