B+M_Systeme_Waende

16 Bereits in der Planungsphase ist zu beachten, daß die Wahl der ge- wünschten fertigen Oberfläche Auswirkungen auf die Konstruktion der Ständerwand bzw. Vorsatzschale haben kann. Einfache Beplankungen eignen sich für Oberflächen der Ausführungs- stufe 1 und 2 (gem. ÖNORM B 3415). Werden höhere Anforderungen an die fertige Oberfläche gestellt, so sind für diese Anforderungen ( Ausfüh- rungsstufe 3 oder 4 ) Konstruktionen mit mindestens doppelter Beplan- kung zu verwenden bzw. vorzusehen. Die Ausführungsstufe 1 , der sogenannte Fugenverschluss, wird bei Flä- chen unter nachträglich montierten Verkleidungen (z.B. Holzpaneele oä) oder unter nachfolgenden Fliesenbelägen ausgeführt. Hier sind die Fugen mit geeignetem Fugenfüller zu schliessen und mit einem Fugendeckstrei- fen (z.B. Glasfaser-Bewehrungsstreifen) zu bewehren. Die sichtbaren Teile der Befestigungsmittel (Schraubenköpfe) sind ebenfalls zu verspachteln. Riefen und Grate in der Spachtelung sind zulässig. Die Verspachtelung ist auf den unmittelbaren Bereich der Fugen beschränkt und wird nicht auf die Plattenoberfläche „verzogen“. Bei der Ausführungsstufe 2 , der sogenannten Standardverspachtelung für Oberflächen ohne besondere Anforderungen, wird zusätzlich zu den ausgeführten Arbeiten der Stufe 1 ein ansatzloser Übergang zur Plattenoberfläche in einem zweiten Arbeitsgang hergestellt. Auch die sichtbaren Befestigungsmittel (Schnellbauschrauben) werden in zwei Arbeitsgängen verspachtelt. Als Endbeschichtungen sind mittel und grobstrukturierte Wandbekleidungen sowie matt füllende Anstriche geeignet, welche manuell mit Lammfell- oder Strukturroller aufge- bracht werden. Dekorputze müssen eine Mindestkorngröße von 1,0 mm aufweisen. Nicht geeignet ist diese Ausführungsstufe für eine Beschichtung mittels Airlessgeräten (Spritzverfahren). Spachtelflächen müssen frei von Spachtelabdrücken und Graten sein (händisches Schleifen) bei Betrachtung aus nächster Nähe oder bei Streiflicht dür- fen Unebenheiten und Abzeichnungen an der Oberfläche sichtbar sein. Oberflächenqualität Die Ausführungsstufe 3 , die auch als vollflächige Verspachtelung bezeich- net wird, ist für feinstrukturierte Wandbekleidungen z.B. glatte Papier- tapeten, sowie matte, nicht strukturierte Anstriche und Beschichtungen wie Dekorputze mit weniger als 1,0 mm Korngrösse geeignet. Bei dieser Ausführungsstufe wird zusätzlich zu den Arbeiten der Ausführungsstufe 2 die gesamte Oberfläche mit einer dafür geeigneten Spachtelmasse fein- gespachtelt. Die Ausführungsstufe 4 , welche als vollflächige Beschichtung bezeichnet wird, ist die höchste Ausführungsstufe gem. ÖNORM B 3415. Bei dieser Ausführungsstufe wird zusätzlich zu den Arbeiten der Stufe 3 in einem oder mehreren Arbeitsgängen eine vollflächige Beschichtung mit minde- stens 2,0 mm Schichtdicke auf die Gipsplatten-Oberfläche aufgebracht. Dies geschieht unter Verwendung von speziellen, für diesen Einsatzzweck geeigneten, Spachtel- oder Dünnputzmaterialien. Die gesamte Oberflä- che muss glatt und frei von Spachtelabdrücken und Graten sein. Dies ist z.B. durch Glätten zu erreichen. Die unerwünschten Effekte wie wech- selnde Schattierungen an der Oberfläche werden bei dieser Ausführung weitestgehend vermieden. Diese Art der Ausführungsstufe eignet sich für glatte oder strukturierte Wandbekleidungen mit und ohne Glanz und ist somit auch für z.B. Metall- oder Vinyltapeten geeignet. Bei Lackierungen oder Lacktapeten können aber noch weitere Maßnahmen erforderlich sein. Grundsätzlich ist aber bei jeder Ausführungsstufe die fertiggespachtelte Oberfläche durch den nachfolgenden Unternehmer (z.B. Maler, Fliesen- leger) mit einem Tiefengrund einzulassen welcher auf die nachfolgende Beschichtung abgestimmt sein muss. Das Aufbringen von z.B. verdünnter Farbe/Anstrich stellt kein Einlassen mit Tiefengrund dar und ist deshalb nicht zulässig. Messpunktabstand Stichmaß zur Ermittlung der Ebenheitsabweichung Messlatte Ebenheitsabweichungen Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen - in Anlehnung an ÖN DIN 18202 - Tabelle 3. Messpunktabstände in m 0,1 1 4 10 15 Flächenfertige Wände und Unterseiten von Decken, z.B. geputzte Wände, Wandbekleidungen, untergehängte Decken Stichmaße als Grenzwerte in mm 3 5 10 20 25 Flächenfertige Wände und Unterseiten von Decken, z.B. geputzte Wände, Wandbekleidungen, untergehängte Decken, jedoch mit erhöhten Anforderungen Stichmaße als Grenzwerte in mm 2 3 8 15 20 Stichmaß Abstand eines Punktes von einer Bezugslinie als Hilfsmittel zur Ermittlung der Winkel- oder Ebenheitsabweichung.

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