B+M_Systeme_Waende
10 Dasselbe gilt für die Klassifizierungsrichtungen von oben sowie von unten z.B. bei abgehängten Gipsplatten-Decken. a → b a bezeichnet oben (above), b bezeichnet unterhalb (below) der Un- terdecke, also von oben nach unten a ← b für die Klassifizierung von unten, a ↔ b für die Klassifizierung von beiden Richtungen oben und unten Beispiel: abgehängte Gipsplatten-Decke EI 30(a ← b) bis EI 120 (a ← b), Tipp: Ist keine Klassifizierungsrichtung in einer Ausschreibung bei abge- hängten Decken angegeben so ist unbedingt nachzufragen. Installationskanäle: Klassifizierung auf E bzw. EI Die Klassifizierung muss durch (i → o), (o ← i) oder (i ↔ o) erweitert werden, um aufzuzeigen, ob das Bauteil von der Innenseite oder Außenseite oder von beiden geprüft und klassifiziert ist. Die Symbole ve und/oder ho beschreiben zusätzlich die Eignung für vertikale und/oder horizontale Anordnungen z.B. EI 90 (i ↔ o), ve. Kurzübersicht mit den in Österreich gebräuchlichsten Anforderungen: Ständerwand/Schachtwand – erfüllt Brandschutz von beiden Seiten EI 30, EI 60, EI 90, EI 120 abgehängte Deckensysteme – Brandschutz von unten nach oben (die abgehängte Decke erfüllt den Feuerschutz alleine ohne Feuerschutz- Anforderung an die Rohdecke) EI 30(a ← b), EI 60(a ← b), EI 90(a ← b), EI 120(a ← b) abgehängte Deckensysteme – Brandschutz von unten nach oben und/ oder von oben nach unten (Rohdecke muss mindestens denselben Feuer- schutz aufweisen wie die abgehängte Decke) EI 30(a ↔ b), EI 60(a ↔ b), EI 90(a ↔ b), EI 120(a ↔ b) abgehängte Deckensysteme – Feuerschutz wird in Verbindung mit der Rohdecke erfüllt (also Rohdecke plus abgehängte Decke – Gesamt- Feuerschutz) REI 30, REI 60, REI 90 Dachgeschoß-Ausbau EI 30, EI 60, EI 90 Türelemente EI 2 30 C 0 bis 5 oder EI 2 90 C 0 bis 5 W – Strahlung Die Strahlungsbegrenzung W ist die Fähigkeit eine Brandübertragung durch abgestrahlte Wärme zu reduzieren. Es wird davon ausgegangen, dass ein Bauteil, das dem Kriterium I, I1 oder I2 genügt, damit auch den W-Anforderungen für die gleiche Dauer genügt. Anmerkung: Eine in Österreich nicht sehr gebräuchliche Forderung, da Ständerwände die EI geprüft sind automatisch EW geprüft sind. Die An- forderung EW ist noch am ehesten mit der „alten“ G –Bezeichnung für Brandschlutzverglasungen zu vergleichen. Achtung: Bitte nicht mit der neuen G - Klassifizierung verwechseln – Russbrandbeständigkeit!!! M – Widerstand gegen mechanische Beanspruchung Der Widerstand gegen mechanische Beanspruchung M ist die Fähigkeit einer Stoßbeanspruchung zu widerstehen Anmerkung: Dies ist eine Anforderung die Standard-Ständerwände schon auf Grund der Bauart nicht erfüllen können. Bitte mit Ihrem B+M System- berater oder der B+M Anwendungstechnik Rücksprache halten. S – Rauchdichtheit Die Rauchdichte S ist die Fähigkeit eines Bauteils den Durchtritt von Gas oder Rauch von einer Seite des Bauteils zur anderen zu verringern oder auszuschließen. Sa - Rauchdichtheit bei Umgebungstemperaturen. S200 - Rauchdichtheit bei Umgebungstemperaturen als auch bei 200 °C. Anmerkung: Diese Anforderung wird hauptsächlich bei Türelementen gefordert. G – Widerstandsfähigkeit gegen Rußbrand Die Klassifizierung der Widerstandsfähigkeit gegen Rußbrand für Abgas- anlagen und Produkten von Abgasanlagen. Dies schließt Aspekte der Rauchdichtheit und der Wärmedämmung ein. Anmerkung: Bitte nicht mit der alten Anforderung G 30 (für Gläser) ver- wechseln!!! Ist keine trockenbautypische Anforderung! Weiters ist es möglich, dass Konstruktionen den Brandschutz nur aus einer oder aus beiden Richtungen gewährleisten z.B. Lüftungs- oder Elektroka- näle Wird die Prüfung bzw. die Klassifizierung nur von einer Seite aus durchge- führt so ist unabhängig von der Prüfmethode dies anzugeben: i → o., wenn angestrebt ist, von innen nach außen zu klassifizieren; o → i., wenn angestrebt ist, von außen nach innen zu klassifizieren; i ↔ o., wenn angestrebt ist, von innen nach außen und von außen nach innen zu klassifizieren.
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