B+M_Systeme_Waende
Baustoff + Metall Österreich 9 Neue Begriffe nach EN 13501-2 für den Feuerschutz: Die bis zum 3. 5. 2010 in Österreich gebräuchlichen Bezeichnungen F 30, F 60, F 90, T 30, T 90 etc. wurde im Zuge der Zurückziehung der „ÖNORM B 3800 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ durch die Begriffsdefini- tionen der „EN 13501-2 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen“ ersetzt. Wobei auch hier, wie bei der „alten“ ÖNORM B 3800, Buchstaben-Zahlen- Kombinationen für die Bezeichnung der unterschiedlichsten Anforderun- gen zur Anwendung kommen. Übersicht über die gebräuchlichsten Bezeichnungen für den Trockenbau und deren vereinfachte Erklärung auf Basis der gültigen Normenbeschrei- bung: R – Tragfähigkeit E – Raumabschluss I – Wärmedämmung W – Wärmestrahlung M – Stossbeanspruchung S – Rauchdichtheit C – Selbstschliessend G – Russbrandbeständig R – Tragfähigkeit Die Tragfähigkeit R ist die Fähigkeit des Bauteils unter festgelegten me- chanischen Einwirkungen einer Brandbeanspruchung auf einer oder mehreren Seite(n) ohne Verlust der Standsicherheit für eine definierte Dauer zu widerstehen. Anmerkung: Wird im Trockenbau üblicherweise bei „Verkleidungen“ von Stahlstützen und -trägern gefordert. E – Raumabschluss Der Raumabschluss E ist die Fähigkeit eines Bauteils mit raumtrennender Funktion, einem von nur von einer Seite angreifenden Feuer zu widerste- hen. Ein Feuerdurchtritt zur unbeflammten Seite wird verhindert. I – Wärmedämmung Ist die Fähigkeit eines Bauteils die Übertragung von Feuer und Wärme soweit zu begrenzen, dass auf der dem Feuer abgewandten Seite des Bauteils Personen nicht gefährdet und dort befindliche Materialien nicht entzündet werden. Anmerkung: Die Kombination EI ist die üblicherweise an Ständerwände gestellte Anforderung! Sollte im Zuge einer Ausschreibung eine andere / zusätzliche Anforderun- gen gestellt werden, z.B. EI 90 M oder REI 30 M kontaktieren Sie ihren B+M Systemberater. Die Anforderung I - Wärmedämmung ist noch in zwei weitere „Unter- gruppen“ unterteilt, welche insbesondere bei Feuerschutz-Türelemen- ten zu berücksichtigen sind. Wärmedämmung I 1 : Auf dem Türblatt innerhalb eines 25 mm breiten Randbereichs des sichtbaren Teils des Türblattes werden keine Temperaturmessungen berücksichtigt. Wenn die Zarge breiter als 100 mm ist, ist die Tempera- turerhöhung an allen Stellen der Zarge, auf 180 °C begrenzt. Feuerschutz / Brandschutz Wärmedämmung I 2 : Auf dem Türblatt innerhalb eines 100 mm breiten Randbereichs des sichtbaren Teils des Türblattes werden keine Temperaturmessungen berücksichtigt. Wenn die Zarge breiter als 100 mm ist, ist die Tempera- turerhöhung an allen Stellen der Zarge auf 360 °C begrenzt. C – Selbstschliessende Eigenschaft Die selbstschließende Eigenschaft C ist die Fähigkeit einer Feuerschutztür oder einer Klappenanordnung automatisch zu schließen und dabei eine Öffnung zu verschließen. Sie betrifft Bauteile, die üblicherweise geschlos- sen gehalten werden und die nach jedem Öffnungsvorgang automatisch schließen müssen, und Bauteile, die üblicherweise offengehalten wer- den, im Brandfall schließen müssen und mechanisch betriebene Bauteile, die ebenfalls im Brandfall schließen müssen. Die selbstschließende Eigenschaft muss unter allen Bedingungen auf- rechterhalten werden unabhängig von der Verfügbarkeit der Haupt- stromversorgung. Klasse Anzahl der auszuführenden Zyklen C5 200.000 C4 100.000 C3 50.000 C2 10.000 C1 500 C0 0 Erläuterung: Das zu prüfende Türelement wird je nach der gewünschten Klasse vor dem Brandversuch auf Basis eines genau beschriebenen Prüfprozederes geöffnet und geschlossen. Bei C5 wird also das Türelement vor der Brand- prüfung 200.000 mal geöffnet und geschlossen. Was ist nun alles bei Feuerschutz-Türelementen zu beachten: 1. Die übliche Anforderung in Österreich ist EI 2 30 bis EI 2 90 2. Ist in der Ausschreibung keine C-Klasse definiert ist mit dem Ausschrei- ber Rücksprache zu halten, da wie man der Tabelle entnehmen kann, beträchtliche Leistungs- und Preisunterschiede bestehen können. Und wo benötigt bzw. baut man jetzt welche C-Klasse? Beispiele für den bestimmungsgemäßen Gebrauch (EN 14600): C5 – sehr häufige Betätigung; C4 – hohe Anzahl von Betätigungen im öffentlichen Bereich durch Perso- nen mit geringer Motivation zum sorgsamen Umgang; C3 – mäßige Anzahl von Betätigungen hauptsächlich durch Personen mit einer gewissen Motivation zum sorgsamen Umgang; C2 – geringe Anzahl von Betätigungen durch Personen mit hoher Moti- vation zum sorgsamen Umgang, z. B. Türen von Privathäusern oder große Tore; C1 – offen stehend gehalten; C0 – keine Leistung gefordert.
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