10/46 1.15 Inbetriebnahme Bitte beachten Sie die länderspezifischen Vorgaben. 1.15.1 Inbetriebnahme Österreich Baustoff + Metall weist darauf hin, dass je nach Ausführung Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmeprüfung zu unterziehen sind (z.B. bei kraftbetriebenen Abschlüssen). Verantwortlich für die Durchführung dieser Abnahmeprüfungen durch geeignete fachkundige Personen nach der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) und/oder dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und für etwaige wiederkehrende Prüfungen ist alleine der Betreiber der Anlage.
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